So können Ärzte ihr Vermögen mit einer Stiftung schützen
A&W RedaktionÄrzte, die eine erfolgreiche Praxis führen, erarbeiten sich im Laufe der Zeit oftmals ein nicht unbeträchtliches Vermögen. Da ist die Sorge, dass es nach dem Ableben des Arztes zu Erbstreitigkeiten kommen könnte, nicht unberechtigt. Vorsorgen kann man mit einem Testament – oder einer Familienstiftung.