Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Versicherungen

Das Thema Versicherungen wird in der Arztpraxis zwar oft unterschätzt, ist dennoch aber unabdingbarer Teil des allgemeinen Risikomanagements. Denn nur wer seine Risiken kennt, kann den Versicherungsschutz auf seine speziellen Bedürfnisse hin maßschneidern. Packt man den Vergleich professionell an, lässt sich auch einiges an Beiträgen sparen.

Im Schadensfall wird der Neuwert oft nicht ersetzt

Die richtigen Angebote einzuholen, Tarife zu vergleichen und die individuell passende Versicherung abzuschließen, erhöht Ihre Wirtschaftlichkeit, da es die Versicherungskosten optimiert. Leider wird die Absicherung aber noch nicht überall als Teil des Risikomanagements begriffen. Mit der Folge, dass viele Praxen entweder nicht ausreichend oder unnötig hoch versichert sind. Das fängt im Kleinen bei der Kfz-Versicherung an, geht weiter bei der Inventar- und der Gebäudeversicherung. Bei der Wohngebäudeversicherung sollte man übrigens darauf achten, dass es sich um eine gleitende Neuwertversicherung handelt, damit der aktuelle Wert immer abgedeckt ist.

Leistung und Kosten passen oft nicht

Eine Praxis ist unterversichert, wenn sie realistische Gefahren nicht komplett, sondern nur anteilig versichert hat. Tritt bei Unterversicherung also ein Schaden ein, muss die Praxis selbst für die nicht abgedeckten Kosten aufkommen. Aber auch Überversicherung ist kaum besser. Denn sie kostet die Praxis mehr als notwendig. Sie tritt ein, wenn Gefahren versichert wurden, die eigentlich ausgeschlossen werden könnten oder aber eine zu hohe Versicherungssumme angesetzt ist. Die Konsequenz sind also zu hohe Gesamtrisikokosten.

Brandschaden im Gebäude

Ein Beispiel: Bei einem Brandschaden im versicherten Gebäude wird unter anderem älteres medizinisches Gerät zerstört, das aber noch zur Behandlung der Patienten eingesetzt wurde. Der beauftragte Gutachter stellt fest, dass der Zeitwert noch 30 Prozent betrug. Die Neuanschaffung kostet 24.899 Euro. Aufgrund der Zeitwertregelung in der Inventarpolice ersetzt die Versicherung gerade mal 7.469,70 Euro. Für den Rest muss der Niedergelassene auf Erspartes oder Kreditmittel zurückgreifen, will er das Gerät für seine Praxis wieder ersetzen. Ob der Kunde für den Zeitwert nochmal so ein Gerät bekommt, muss die Versicherung nicht interessieren.

Praxisinventar mit Zusatzversicherung schützen

Im privaten Bereich schützt man sich vor Schäden an Einrichtung und Wohnungsinventar durch eine Hausratversicherung. Auch im beruflichen Bereich sollte man nicht an einer entsprechenden Zusatzversicherung sparen. Denn gerade Schäden im beruflichen Bereich an den medizinischen Geräten sowie an den Einrichtungsgegenständen können den oder die Praxisinhaber finanziell empfindlich treffen. Darum sollte die Praxisinventarversicherung zur Standardausstattung der Vorsorge- und Absicherungsmaßnahmen jedes niedergelassenen Arztes gehören.

Angebote vergleichen und Versicherungssumme festlegen ist gar nicht so einfach

Zugegeben – die Festlegung der „passenden“ Versicherungssumme kann sich mitunter schwierig gestalten. Nur wenn der Wert des Praxisinventars genau definiert wird, lässt sich Unterversicherung vermeiden. Eine sehr detaillierte Inventaraufstellung mit Zuordnung der entsprechenden Preise ist hierfür zwingend erforderlich und muss regelmäßig erneuert werden. Werden nicht alle Einrichtungsgegenstände berücksichtigt oder werden bei der Entschädigung zu niedrige Werte vereinbart, reicht der Schutz für eine Neuanschaffung oft nicht aus. Der Versicherer ersetzt dann nur den Teil eines entstandenen Schadens, der dem Verhältnis der zu gering abgeschlossenen Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert entspricht.

Einige Versicherer haben ihre Bedingungswerke im Bereich der Praxisinventarversicherungen inzwischen aber überarbeitet und dabei klar verbessert. Das Nonplusultra in diesem Bereich ist deshalb inzwischen die dauerhafte Neuwertversicherung der Betriebseinrichtung, solange sie dauerhaft bestimmungsgemäß im Gebrauch ist und ordnungsgemäß instand gehalten wird.

Versicherungsnehmer muss Wert genau ermitteln

Während bei der Gebäudeversicherung mit gleitendem Neuwert der Wertzuwachs berücksichtigt wird, wird in diesem Fall der Wertverfall der Geräte ausgeschlossen. Mit der dauerhaften Neuwertversicherung können sich Praxisinhaber im Schadensfall vor einem erheblichen Eigenanteil schützen, wenn die Praxisausstattung bereits einige Jahre alt ist und deshalb nur noch nach Zeitwert entschädigt würde. Solche Versicherungen sind eine gute Sache, allerdings auch etwas teurer im Beitrag.

Das reguliert die Praxisinventarversicherung

  • Feuer – Die Gefahr der totalen Zerstörung der Praxis durch einen Brand, Explosion oder Blitzschlag.
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Versichert ist etwa, wenn sich ein Dieb gewaltsam Zutritt zur Praxis verschafft oder sich in den Räumlichkeiten versteckt, um nach dem Ende der Sprechstunde zu Werke zu gehen. Kosten für die Beseitigung von Schäden durch Verwüstungen können sehr hoch sein.
  • Leitungswasser – Versichert sind beispielsweise bestimmungswidrig austretendes Wasser aus fest verlegten Zu- und Ableitungsrohren, den sonstigen mit dem Rohrsystem fest verbundenen Einrichtungen und den Anlagen der Warmwasserheizung. Nicht versichert sind dagegen Wasserschäden, die unter anderem durch Regenwasser oder durch den Rückstau von Grundwasser auf Grund von starken Regenfällen herbeigeführt werden.
  • Sturm/Hagel – Bei einem Schadenfall, der durch einen Sturm mit mindestens Windstärke 8 verursacht wurde, tritt die Sturmversicherung ein. Mitversichert sind auch Schäden durch Gegenstände, die der Sturm auf versicherte Sachen wirft und durch Öffnungen, die der Sturm schafft.