Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Versicherungen

Praktisch alle Ärztekammern haben mit privaten Krankenversicherern Gruppenverträge abgeschlossen. Gerade jüngere Mediziner sollten sich die Offerten nicht entgehen lassen. Es gibt Vollkostentarife, die einem 35-jährigen Arzt für rund 500 bis 550 Euro (mit Selbstbeteiligung) einen hochwertigen Krankenschutz bieten.

Hochwertig meint: Keine GOÄ-Begrenzung, Ein- oder Zweibettzimmer, starke Leistungen im Zahnbereich (z.B. 80 % für Implantate) etc. Natürlich gibt es zwischen den einzelnen Gesellschaften in den Leistungen erhebliche Unterschiede, die nicht immer auf den ersten Blick erkennbar sind. Dann finden sich Angebote auf dem Markt, die einen abgespeckten Leistungsumfang aufweisen oder erst bei Großschäden (beispielsweise ab 5.000 Euro) greifen. Die Optionsvielfalt hinsichtlich Selbstbeteiligung, Leistungskatalog, Beitragsrückerstattungs-Regelung oder Tagegeldern ist enorm.

Hohe Rabatte beim Tagegeldtarif

Gerade beim Tagegeld sind Prämien-Einsparungen gravierend. Wie in unserer Tabelle ersichtlich, zahlt ein 35-jähriger selbstständiger Arzt für 100 Euro Tagegeld ab dem 15. Tag nur 34,20 Euro. Dagegen würde ein „normaler“ Freiberufler erheblich mehr, nämlich rund 124 Euro, berappen müssen.

Daneben existieren weitere Vorteile des Gruppenvertrags (Beispiele):

  • Verzicht auf das Recht der Ablehnung einer fristgerechten Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag sowie Mitversicherung von Vorerkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen
  • Wegfall sämtlicher Wartezeiten (allgemeine Wartezeiten 3 Monate, besondere Wartezeit 8 Monate)
  • Krankentagegeldanspruch während einer Arbeitsunfähigkeit auch bei medizinisch notwendiger Kur und eintretender Berufsunfähigkeit (bis zu 6 Monaten) sowie Leistungen auch bei Teilarbeitsunfähigkeit
  • Erhöhung des Tagessatzes von Krankentagegeld- und -haustagegeld um einen gewissen Prozentsatz ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Schiedsgerichtsklausel bei auftretenden Unstimmigkeiten in Leistungsfällen
  • Mitversicherung von Familienangehörigen (ausgenommen beim Tagegeld) zu den gleichen Bedingungen und bis zur gleichen Höhe
  • Weltweiter Versicherungsschutz (mit Rücktransport im Krankheitsfall)

Kein Arzt darf abgelehnt werden

Ein spezielles Thema ist der Annahmezwang. Gemeint: Ein Antrag kann nicht  abgelehnt werden. Vorerkrankungen werden entweder ausgeschlossen  oder mit einem Risikozuschlag belegt. Dieser Zuschlag kann zeitlich befristet sein; es kann auch eine zeitlich befristete Kostendeckelung  geben. Oftmals kann auch eine Zahnstaffel vereinbart sein. Das bedeutet: in den nächsten 5 Jahren erhöhen sich die „Zahn“-Leistungen um einen gewissen Betrag bis die Höchstgrenze erreicht ist.

Der Annahmezwang ist für manche Vertreter auch ein Grund, dass sie von Gruppenverträgen abraten. Warum?  Diese  Gesellschaften müssen jeden nehmen – also gehen vor allem „schlechte Risiken“ dahin. Und verteuern mittel- und langfristig die Ärztetarife. An dieser Argumentation ist etwas dran. Einige Unternehmen haben solche Bestände.

Deshalb sind auch andere Aspekte wichtig. Etwa: Was wurde getan, um die Finanzierbarkeit der Seniorenbeiträge sicherzustellen? Wie gut  ist das Kapitalanlage-Management!? Wie hoch sind die jährlichen Zuführungen zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung? Hat der Versicherer eine hohe Leistungsquote (Indiz für die direkten und indirekten Leistungen an die Versicherten)? Werden die Versichertengelder sparsam verwaltet? Wie ist es mit der Tarifvielfalt bestellt?

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Beitrags-Vergleich Krankentagegeld

Eintrittsalter 35 Jahre, 100 € pro Tag, ab 15. Woche
Anbieter Selbst. Arzt
Gruppenvertrag
Normaler Freiberufler
(Nichtarzt)
Allianz 34,20 € 124,24 €
Inter 38,10 € 168,00 €

Beitrags-Vergleich Vollversicherung

35 Jahre, Toptarif, SB 0-600 €, 1-Bett-Zi.,
Zahn: Mind. 100% für Behandlung, 75% Zahnersatz
Anbieter Selbst. Arzt
Gruppenvertrag
Normaler Freiberufler
(Nichtarzt)
Allianz 587 € 639 €
Inter 536 € 621 €

Stand 2.17, Quelle: Helmsauer, Nürnberg