Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Versicherungen

Recht haben und Recht bekommen ist oft zweierlei. Egal, ob die Kassenärztliche Vereinigung verlangt, man möge sich zeitnah zur Überschreitung des Richtgrößenvolumens äußern, ein Patient dem Arzt einen Behandlungsfehler vorwirft oder die unzuverlässige Helferin gegen ihre Kündigung klagt: Die juristischen Fallstricke für niedergelassene Ärzte sind vielfältig – und guter Rat oft teuer.

Viele Mediziner überlegen daher eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die die Anwalts- und Verfahrenskosten übernimmt. Rundum sorglos machen aber nicht alle Produkte – vor allem nicht, wenn sich Mediziner an herkömmliche Policen für jedermann halten. Die nämlich decken in der Regel nur bestimmte Rechtsgebiete ab: Besonders oft ist die Kombination aus Privat-, Berufs- und Verkehrsrecht anzufreffen. Weitere Rechtsgebiete lassen sich dazu buchen.

Riskante Flexibilität

Diese Möglichkeit birgt nicht nur Vorteile. So schön eine gewisse Flexibilität im Hinblick auf den eigenen Versicherungsschutz ist: Die Gefahr, dass durch das modulare System Lücken im Schutz entstehen, ist hoch. Abgesehen davon werden die meisten Allerweltsprodukte unter den Rechtsschutzversicherungen den besonderen Bedürfnissen von Ärzten nur begrenzt gerecht. Für Niedergelassene kann es daher sinnvoll sein, maßgeschneiderte Arzt-Rechtsschutzpolicen abzuschließen.  Sie enthalten, je nach Anbieter, auch einen Berufsvertrags- und Regress-Rechtsschutz.

Vergleich macht reich

Generell lohnt sich der Blick ins Kleingedruckte der Rechtsschutzversicherung. Sowohl bei den Prämien als auch bei den Bedingungen gibt es Unterschiede. Ärzte, die nicht in einer Einzelpraxis, sondern zusammen mit Kollegen arbeiten, sollten zudem festlegen, wer offiziell als Versicherungsnehmer auftritt.  Nur bei ihm umfasst die Police neben dem beruflichen auch den Privatrechtsschutz. Die übrigen Kollegen müssen den privaten Bereich – so gewünscht – zusätzlich absichern.

Ebenfalls zu klären ist, ob die Assekuranz auch zahlt, wenn es zu Streit zwischen den Partnern der Gemeinschaftspraxis kommt. Solche Auseinandersetzungen sind bei den meisten Anbietern nicht automatisch mitversichert.

Erst klagen, dann leiden?

Viele Anbieter offerieren inzwischen auch Forderungs- oder Inkassorechts-, Steuerrechts-, Datenrechts- oder Internetrechtsschutz. Da die Risiken hier größtenteils überschaubar sind, sind solche Zusatzleistungen kein Muss, zumal sie die Beiträge schnell in die Höhe treiben. Weiteres Manko: Wer zu oft in Rechtsstreitigkeiten verwickelt ist, muss damit rechnen, dass der Versicherer ihm kündigt. Eine neue Police gibt es dann häufig nur zu schlechteren Konditionen. Wenn überhaupt.