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Versicherungen
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Der Fall: Reise storniert – Versicherung zahlt nicht

Ein Mann hatte seine Urlaubsreise zwei Tage vor Antritt storniert. Er wollte die Pauschalreise nach La Palma nicht antreten, weil sich der Zustand seiner 92-jährigen Mutter überraschend verschlechtert hatte und sie im Sterben lag. Der Sohn wollte der alten Dame in ihren letzten Stunden beistehen. Tatsächlich verstarb sie kurze Zeit später.

Die Reiserücktrittsversicherung verweigerte dennoch die Erstattung der Stornokosten – zu Recht, wie das Amtsgericht Hamburg entschied. Die Begründung: Zum Zeitpunkt der Stornierung hatte der Todesfall noch nicht stattgefunden. Damit lag kein versichertes Ereignis vor.

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

Grundsätzlich leisten Reiserücktrittsversicherungen bei klar definierten Ereignissen. Dazu zählen in der Regel:

  • Unerwartete schwere Erkrankung

  • Todesfall eines nahen Angehörigen

  • schwere Unfallverletzung

  • Schwangerschaft

  • teilweise auch Arbeitsplatzverlust oder Prüfungsversagen

Voraussetzung ist immer: Das Ereignis muss unerwartet eintreten und bereits vorliegen, wenn die Reise storniert wird. [arzt-wirtschaft.de]

Der entscheidende Punkt: Der Zeitpunkt zählt

Das Urteil macht den zentralen Unterschied deutlich:

  • versichert: eingetretener Todesfall

  • nicht versichert: bevorstehender oder absehbarer Todesfall

Auch wenn dies aus menschlicher Sicht schwer nachvollziehbar ist, folgt die Rechtsprechung strikt der Logik der Versicherungsbedingungen.

Im konkreten Fall argumentierte das Gericht zudem, dass der Sterbeprozess einer hochbetagten Person kein unerwartetes Ereignis sei, sondern ein „natürlicher Vorgang“. (Az.: 17a C 261/16)

Strenge Regeln – begrenzter Schutz

Der Fall zeigt ein grundsätzliches Problem vieler Reiseversicherungen:Sie orientieren sich strikt an klar definierten, objektiv feststellbaren Ereignissen. Emotionale oder absehbare Situationen – wie ein unmittelbar bevorstehender Todesfall – sind häufig nicht abgesichert. Für Betroffene kann das zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, obwohl die Entscheidung zur Stornierung menschlich absolut nachvollziehbar ist.

Was Versicherte beachten sollten

Wer eine Reise plant, sollte die Bedingungen seiner Versicherung genau kennen:

  • Versicherungsbedingungen sorgfältig prüfen

  • auf Begriffe wie „unerwartet“ achten

  • im Zweifel vor einer Stornierung Rücksprache mit dem Versicherer halten

  • ergänzende Policen (z. B. Reiseabbruchversicherung) prüfen

  • den Zeitpunkt der Stornierung bewusst wählen

Wichtig: Ob eine Versicherung zahlt, hängt oft an Details – insbesondere daran, wann ein Ereignis eingetreten ist.

Rücktritt vs. Abbruch: Ein wichtiger Unterschied

Viele Versicherte verwechseln außerdem zwei Policen:

  • Reiserücktrittsversicherung: greift vor Reiseantritt

  • Reiseabbruchversicherung: greift, wenn eine Reise bereits begonnen hat

Je nach Situation kann daher nicht nur der Anlass, sondern auch der Zeitpunkt entscheidend für die Kostenübernahme sein.

Reiserücktritt bei Pandemie oder Reisewarnung

Auch staatliche Maßnahmen wie Reisewarnungen oder Einreisebeschränkungen sind nicht automatisch durch eine Reiserücktrittsversicherung abgedeckt.

  • Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts allein stellt in der Regel keinen versicherten Grund dar.

  • Bei Pauschalreisen müssen Veranstalter den Reisepreis häufig erstatten – unabhängig von einer Versicherung.

  • Viele Versicherer schließen Pandemien ausdrücklich aus oder knüpfen Leistungen an zusätzliche Voraussetzungen.

Entscheidend bleibt auch hier: Nur individuell versicherte Ereignisse – etwa eine eigene Erkrankung – lösen in der Regel einen Leistungsanspruch aus.

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