Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Versicherungen
Inhaltsverzeichnis

Die Zahl der Haftungsfälle und die Entschädigungssummen für Ärztinnen und Ärzte nehmen seit Jahren kontinuierlich zu. Zwar besteht für alle Ärzte eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, doch viele ältere Verträge bieten keinen ausreichenden Schutz mehr. Wer seine Police vor Jahren abgeschlossen hat, läuft Gefahr, im Ernstfall unterversichert zu sein – mit potenziell existenzbedrohenden Folgen.

Patientenklagen und steigende Schadenssummen: Die Entwicklung der letzten Jahre

Laut aktuellen Studien befürchtet inzwischen jeder zweite Arzt Klagen von Patienten. Die Gründe liegen auf der Hand: Patienten sind informierter und selbstbewusster, Gerichte stärken die Patientenrechte und die Rechtsprechung wendet immer häufiger die Beweislastumkehr an. Das bedeutet: Im Streitfall muss der Arzt beweisen, dass kein Fehler vorlag – nicht umgekehrt.

Die Höhe der Ersatzleistungen bei Arzthaftpflichtversicherungen hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Schmerzensgeld, Regressforderungen der Krankenkassen sowie lebenslange Heilbehandlungs- und Pflegekosten können schnell Summen im sechs- oder siebenstelligen Bereich erreichen. Besonders betroffen sind Fachrichtungen wie Orthopädie, Chirurgie, Neurochirurgie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Radiologie und Nuklearmedizin.

Was bedeutet Unterversicherung in der Berufshaftpflicht?

Unterversicherung bedeutet, dass die vereinbarte Deckungssumme Ihrer Berufshaftpflichtversicherung im Schadensfall nicht ausreicht, um alle Ansprüche zu begleichen. Die Differenz muss der Arzt dann aus eigener Tasche zahlen – mit gravierenden finanziellen Folgen. Besonders gefährdet sind Ärztinnen und Ärzte mit Altverträgen, die heute nicht mehr den tatsächlichen Risiken entsprechen.

Wie hoch sollte die Deckungssumme in der Arzthaftpflicht sein?

Empfohlen wird aktuell eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 250.000 Euro für Vermögensschäden pro Versicherungsfall. Für Hochrisikofachrichtungen ist eine noch höhere Absicherung ratsam – viele Versicherer bieten für Chirurgie, Gynäkologie oder Orthopädie gar keine Policen mit weniger als 5 Millionen Euro Deckungssumme mehr an.

Wichtig:

  • Berücksichtigen Sie bei der Wahl der Versicherungssumme die Zahl der angestellten Ärzt:innen und MFA, die individuellen Fachbereiche und das Leistungsspektrum Ihrer Praxis.

  • Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Versicherungsschutz noch dem aktuellen Stand entspricht – besonders nach Praxisumbau, Erweiterung des Teams oder neuen Leistungsangeboten.

Berufs- und Betriebshaftpflicht: Was ist der Unterschied?

Berufshaftpflicht: Gesetzlich vorgeschrieben für Ärztinnen und Ärzte, schützt einzelne Personen vor Haftungsansprüchen aus ihrer beruflichen Tätigkeit.

Betriebshaftpflicht: Versichert den gesamten Betrieb (z.B. die Arztpraxis) gegen Schadensfälle, die durch den Praxisbetrieb entstehen.

Viele Versicherer bieten mittlerweile Kombitarife, die beide Risiken abdecken – achten Sie auf die Details im Vertrag.

Worauf sollten Ärztinnen und Ärzte bei der Arzthaftpflicht besonders achten?

  • Deckungssumme regelmäßig prüfen und ggf. erhöhen

  • Keine Policen mit Sonderkündigungsrecht des Versicherers nach Schadensfall

  • Aktualisierungsangebote der Versicherung annehmen

  • Beratungspflichten des Versicherers durch das neue Vertragsgesetz nutzen

  • Individuelle Anpassung an Fachrichtung und Praxisstruktur

Tipp: Lassen Sie sich im Zweifel unabhängig beraten und fordern Sie von Ihrem Versicherer regelmäßig eine Übersicht über Ihren aktuellen Versicherungsschutz. Denn nur wer seine Berufshaftpflichtversicherung regelmäßig prüft und anpasst, schützt sich wirksam vor existenzbedrohender Unterversicherung.

Stichwörter