Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Versicherungen

Bei Arztpraxen besteht, wie bei jedem Betrieb, die Gefahr, dass der Praxisbetrieb durch u.a. Feuer, Wasser, Einbruch geschädigt wird. Die Gefahr mag nicht groß sein, aber wenn das Schicksal zuschlägt, könnten die Folgen fatal sein, da es ja nicht nur um die persönlichen Kosten geht, sondern neben der Praxiseinrichtung auch um sämtliche Aufwendungen, wie etwa für Personal, Miete und Finanzierung, die weiterlaufen, wenn die Praxis geschlossen ist und keine Einnahmen realisiert werden.

Betriebsunterbrechungsversicherung für Praxen

Eine Praxisinhaltsplus Betriebsunterbrechungsversicherung kostet lediglich um die 175 bis 230 Euro im Jahr (100.000 Euro Versicherung für den Inhalt und 125.000 Euro für die Betriebsunterbrechung, gutes Gebäude-Risiko angenommen). Bei einem so geringen Aufwand wäre es im Schadensfall mehr als ärgerlich, nicht versichert zu sein.

Krankheitsrisiko nicht unterschätzen

Anders sieht es beim Krankheitsrisiko aus. Nur gesetzlich Versicherte können ohne Gesundheitsfragen eine Krankengeld-Zusatzversicherung abschließen für 0,6% (ca. 25 Euro im Monat) Beitragssatz ab dem 43. Krankentag. Dann kostet in unserem Beispiel die gesetzliche Krankenkasse mit Pflegeversicherung 760 Euro (Technikerkrankenkasse, Stand 01/2016). Dafür ist der Versicherungsnehmer 18 Monate lang bis zur Höhe von 2.603 Euro monatlich versichert. Das ist für die anteiligen 25 Euro im Monat für die meisten Versicherten eine gute Leistung. Nachteilig ist allerdings, dass dieser Schutz spät einsetzt (ab dem 43. Kalendertag), auf einen langen Zeitraum gestreckt ist, und innerhalb von drei Jahren nur 18 Monate geleistet wird. Bei vorsichtig geschätzten Mietkosten von 2000 €, Personalkosten von 4.000 Euro und Vertreterkosten von 8.000 Euro, muss schneller mehr Versicherungsleistung her, falls es keine ausreichenden Finanzreserven gibt.

Krankentagegeldversicherung

Hier gibt es zwei Alternativen: Zum einen die private Krankentagegeldversicherung (einige gesetzliche gibt es auch) und zum anderen die Praxisausfallversicherung. Bei beiden Versicherungsarten müssen Gesundheitsfragen beim Abschluss beantwortet werden. Die Höhe der Krankentagegeldversicherung ist beim Abschluss vom Umsatz bzw. Gewinn der Praxis abhängig, also ist auch eine Jahresversicherungssumme von 100.000 Euro oder mehr möglich. Die Vorteile der Krankentagegeldversicherung liegen darin, dass Leistungen schon ab einem sehr kurzen Arbeitsunfähigkeits-Zeitraum (z.B. nach dem 3. oder 7. Kalendertag) fließen können, wenn man bereit ist, die höhere Prämie zu zahlen, und dass die Dauer fast unbegrenzt ist. Wenn der Versicherungsfall abgeschlossen ist, muss man jedoch häufig mit einer Kündigung der Krankentagegeldversicherung (besonders bei den günstigen) rechnen, wenn sie nicht Bestandteil der privaten Kranken-Vollversicherung ist. Anders sieht dies bei der Praxisausfallversicherung aus – hier ist ein Kündigungsausschluss häufig möglich.

Praxisausfallversicherung

Die Praxisausfallversicherung leistet, gem. vorheriger Vereinbarung, ab dem 14., dem 21., oder dem 28. Tag. Die Gesundheitsfragen sind in der Regel weniger streng. Die Kosten sind vergleichbar mit der Krankentagegeldversicherung. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro jedoch liegen sie fast immer über 1.000 Euro pro Jahr. Im Gegensatz zur Krankentagegeldversicherung gilt dafür allerdings auch pro Versicherungsfall eine Leistungsdauer von bis zu 24 Monaten.

Zu guter Letzt gibt es neuerdings bei vielen Berufsunfähigkeitsversicherungen einen Arbeitsunfähigkeitsschutz, der eintritt, wenn der Versicherte 6 Monate ununterbrochen arbeitsunfähig war. Dies ist der optimale Übergang, falls die Arbeitsunfähigkeit in die Berufsunfähigkeit mündet. Denn im Fall der Berufsunfähigkeit enden alle Arbeitsunfähigkeitsversicherungen.

Das Risiko ist einerseits komplex und immer wieder auf die eigenen und familiären Bedürfnisse sowie die der Praxis und der Mitarbeiter abzugleichen. Andererseits muss der Gefahr der Doppelversicherung begegnet werden, um hohe Kosten aufgrund mangelnder Vertragsabstimmung zu vermeiden. Hier hilft ein konzernunabhängiger Versicherungsmakler, der sich auf Heilberufe spezialisiert hat. (Matthes Tiedemann)

Bitte beachten Sie: Bei den genannten Summen handelt es sich nur um Beispielrechnungen. Die Zahlen basieren auf Angaben der Versicherungen zum Veröffentlichungszeitpunkt des Beitrags.