Basiszinssatz: Definition, aktuelle Höhe und Bedeutung für Verzugszinsen
Marzena SickingWer eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, gerät in Zahlungsverzug – und muss Verzugszinsen zahlen. Die Grundlage dieser Zinsen ist der Basiszinssatz. Er klingt nach einem abstrakten Begriff aus dem Bankenrecht, hat aber ganz konkrete Auswirkungen auf den Alltag von Unternehmen, Gläubigern und Schuldnern. Dieser Beitrag erklärt, was der Basiszinssatz ist, wie er berechnet wird, wie hoch er aktuell ist und wie er sich vom EZB-Leitzins unterscheidet.
Was ist der Basiszinssatz?
Der Basiszinssatz ist ein gesetzlich definierter Referenzzinssatz, der vor allem als Berechnungsgrundlage für gesetzliche Verzugszinsen dient. Er ist in § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt und wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich angepasst und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Basiszinssatz selbst wird in der Praxis selten direkt angewendet. Seine Hauptaufgabe ist es, als Ausgangsgröße für andere gesetzliche Zinssätze zu dienen – allen voran die Verzugszinsen nach § 288 BGB.
Rechtliche Grundlage: § 247 BGB
§ 247 BGB regelt den Basiszinssatz verbindlich: „Der Basiszinssatz verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist."
Als Bezugsgröße gilt der Zinssatz der jüngsten Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank (EZB) vor dem ersten Kalendertag des jeweiligen Halbjahres. Die Deutsche Bundesbank berechnet den Basiszinssatz auf dieser Grundlage und veröffentlicht ihn unverzüglich im Bundesanzeiger. Der Basiszinssatz wurde mit der Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2002 in § 247 BGB verankert. Er löste damit den bis dahin geltenden Referenzzinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) ab, der seinerseits 1999 mit der Euro-Einführung an die Stelle des früheren Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank getreten war.
Aktueller Basiszinssatz (Stand: Juli 2026)
Basiszinssatz ab 1. Juli 2026: 1,52 %: Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz zum 1. Juli 2026 leicht auf 1,52 % angehoben – nach 1,27 % in der ersten Jahreshälfte 2026.
| Entwicklung in den letzten Jahren | |
|---|---|
Gültig ab | Basiszinssatz |
01.01.2024 | 3,62 % (Höchststand seit Einführung) |
01.07.2024 | 3,37 % |
01.01.2025 | 2,27 % |
01.07.2025 | 1,27 % |
01.01.2026 | 1,27 % (unverändert) |
01.07.2026 | 1,52 % |
Die Tabelle zeigt deutlich: Nach dem historischen Höchststand Anfang 2024 ist der Basiszinssatz seitdem deutlich gesunken – zuletzt aber wieder leicht gestiegen. Wer Verträge mit Zinsbindung abgeschlossen hat, sollte prüfen, ob eine Anpassung an das aktuelle Niveau sinnvoll ist.
Wann und wie wird der Basiszinssatz angepasst?
Der Basiszinssatz wird zweimal jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst:
zum 1. Januar eines jeden Jahres
zum 1. Juli eines jeden Jahres
Maßgeblich ist der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation der EZB vor dem jeweiligen Stichtag. Die Deutsche Bundesbank errechnet daraus den neuen Basiszinssatz und veröffentlicht ihn im Bundesanzeiger. Eine aktive Entscheidung der Bundesbank ist dabei nicht erforderlich – die Anpassung erfolgt automatisch nach der gesetzlichen Berechnungsformel.
Basiszinssatz vs. EZB-Leitzins: Was ist der Unterschied?
Viele verwechseln Basiszinssatz und EZB-Leitzins – beide hängen zusammen, sind aber nicht dasselbe.
Merkmal | Basiszinssatz (§ 247 BGB) | EZB-Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) |
Festgelegt durch | Deutsche Bundesbank (per Gesetz) | Europäische Zentralbank |
Anpassungsrhythmus | Halbjährlich (1.1. und 1.7.) | Nach Bedarf (EZB-Ratssitzungen) |
Zweck | Referenzgröße für gesetzliche Zinsen | Steuerung der Geldversorgung im Euroraum |
Veröffentlichung | Bundesanzeiger | EZB-Website, Pressekonferenzen |
Direkte Wirkung | Verzugszinsen, Darlehenszinsen | Geldmarkt, Bankzinsen |
Der Basiszinssatz orientiert sich am EZB-Leitzins – er ist jedoch immer etwas niedriger, da er auf dem Zinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation vor dem Stichtag basiert, nicht auf dem aktuellen Tageswert.
Bedeutung des Basiszinssatzes für Verzugszinsen
Die wichtigste praktische Funktion des Basiszinssatzes ist die Berechnung von Verzugszinsen nach § 288 BGB. Kommt ein Schuldner in Zahlungsverzug, hat der Gläubiger Anspruch auf Verzugszinsen – und deren Höhe richtet sich nach dem Basiszinssatz.
Die gesetzlichen Verzugszinssätze
Das Gesetz unterscheidet zwei Konstellationen:
Bei Verbrauchergeschäften (§ 288 Abs. 1 BGB): Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte
Bei Geschäften zwischen Unternehmen – B2B (§ 288 Abs. 2 BGB): Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte
| Aktuelle Verzugszinssätze ab 1. Juli 2026 | ||
|---|---|---|
Geschäftsart | Berechnung | Verzugszinssatz |
Mit Verbraucherbeteiligung | 1,52 % + 5 % | 6,52 % |
Reine B2B-Geschäfte | 1,52 % + 9 % | 10,52 % |
Der erhöhte Zinssatz von 9 Prozentpunkten im B2B-Bereich geht auf die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie (2011/7/EU) zurück, die in Deutschland zum 29. Juli 2014 in Kraft trat. Vorher galten lediglich 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Verzugszinsen berechnen: So geht es in der Praxis
Die Berechnung von Verzugszinsen ist einfacher als oft gedacht. Die Formel lautet: Verzugszinsen = Rechnungsbetrag × Verzugszinssatz × (Verzugstage / 365)
Beispiel 1: B2B-Rechnung
Ein Unternehmer stellt einem Geschäftskunden eine Rechnung über 10.000 Euro. Der Kunde zahlt 45 Tage zu spät. Gültig ab 1. Juli 2026, Verzugszinssatz im B2B-Bereich: 10,52 %.
Verzugszinsen = 10.000 € × 10,52 % × (45 / 365) = 129,70 €
Beispiel 2: Verbrauchergeschäft
Ein Handwerker stellt einem Privatkunden eine Rechnung über 2.500 Euro. Der Kunde zahlt 30 Tage zu spät. Verzugszinssatz mit Verbraucherbeteiligung: 6,52 %.
Verzugszinsen = 2.500 € × 6,52 % × (30 / 365) = 13,40 €
Die 40-Euro-Mahnkostenpauschale (§ 288 Abs. 5 BGB)
Im B2B-Bereich steht dem Gläubiger bei Zahlungsverzug zusätzlich zu den Verzugszinsen eine gesetzliche Pauschale von 40 Euro zu – ohne dass er seine tatsächlichen Mahnkosten nachweisen muss. Diese Pauschale gilt pro Verzugsfall und ist seit der Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie im Juli 2014 Teil des deutschen Rechts.
Wichtig: Die 40-Euro-Pauschale gilt ausschließlich bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmern. Gegenüber Verbrauchern kann sie nicht geltend gemacht werden.
Das aktualisierte Beispiel 1 mit Pauschale: Ein Unternehmer stellt einem Geschäftskunden eine Rechnung über 10.000 Euro. Der Kunde zahlt 45 Tage zu spät. Verzugszinsen: 129,70 Euro + 40 Euro Pauschale = insgesamt 169,70 Euro Verzugsschaden.
Wann beginnt der Verzug?
Der Schuldner gerät automatisch in Verzug, wenn:
eine Mahnung ausgesprochen wurde (§ 286 Abs. 1 BGB), oder
eine kalendermäßig bestimmte Zahlungsfrist abgelaufen ist (§ 286 Abs. 2 BGB), oder
bei Entgeltforderungen gegenüber Unternehmern: 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang automatisch (§ 286 Abs. 3 BGB) – ohne Mahnung.
Wo wird der Basiszinssatz noch angewendet?
Der Basiszinssatz ist nicht nur für Verzugszinsen relevant. Er taucht in einer Reihe weiterer gesetzlicher Regelungen auf:
Prozesszinsen nach § 291 BGB (Zinsen auf eingeklagte Forderungen ab Rechtshängigkeit)
Zinsen auf Steuererstattungen und Steuernachzahlungen (§ 233a AO) – hier gilt allerdings ein eigener Zinssatz von 1,8 % p. a. (seit 2022)
Gesellschaftsrechtliche Verzinsung von Gesellschafterkonten
Innerkonzernliche Verrechnungspreise und Zinssätze
Häufige Fragen zum Basiszinssatz (FAQ)
Wie hoch ist der Basiszinssatz aktuell?
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Basiszinssatz 1,52 %. Er wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich angepasst und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Was ist der Unterschied zwischen Basiszinssatz und Leitzins?
Der EZB-Leitzins ist der Zinssatz, zu dem sich Geschäftsbanken Geld bei der EZB leihen können. Der Basiszinssatz orientiert sich daran, ist aber ein davon abgeleiteter, gesetzlich definierter Referenzzinssatz für den deutschen Rechtsraum.
Muss ich als Gläubiger Verzugszinsen fordern?
Nein. Verzugszinsen entstehen zwar kraft Gesetzes, müssen aber aktiv geltend gemacht werden – zum Beispiel in einer Mahnung oder Klage. Sie entstehen nicht automatisch auf der Rechnung.
Gilt der höhere B2B-Verzugszinssatz auch für Freiberufler?
Ja. Freiberufler – darunter auch Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater – gelten im Rechtsverkehr mit Unternehmenskunden als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Der Verzugszinssatz von Basiszinssatz + 9 Prozentpunkten gilt daher auch für sie, sofern der Schuldner ebenfalls Unternehmer ist. Auch die 40-Euro-Mahnkostenpauschale können sie in diesen Fällen geltend machen.
Kann ich vertraglich einen anderen Zinssatz vereinbaren?
Ja. Die gesetzlichen Verzugszinssätze sind dispositiv, das heißt vertraglich abdingbar. Allerdings dürfen vereinbarte Zinssätze nicht sittenwidrig hoch sein (§ 138 BGB).
Wo finde ich den aktuellen Basiszinssatz?
Der aktuelle Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank auf ihrer Website sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht: www.bundesbank.de
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 247 (Basiszinssatz), § 286 (Verzug), § 288 (Verzugszinsen, Mahnkostenpauschale), § 291 (Prozesszinsen)
Deutsche Bundesbank
Bundesanzeiger
EU-Zahlungsverzugsrichtlinie 2011/7/EU
Abgabenordnung (AO): § 233a (Zinsen auf Steuernachzahlungen)
Dieser Beitrag wirde mit Unterstützung von KI erstellt, dient nur der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Juli 2026.