Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Ist ein Fremdbeleg verloren gegangen oder ist aus anderen Gründen für einen bestimmten Geschäftsvorgang kein Fremdbeleg vorhanden, muss ein Eigenbeleg erstellt werden. Die Finanzämter dürfen solche Eigenbelege ablehnen, wenn sie nicht glaubhaft sind, ein Fremdbeleg aus deren Sicht beschaffbar gewesen wäre oder bestimmte Auflagen nicht eingehalten worden sind.