Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Hierunter versteht man die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts. Handelt es sich bei dem Schuldner um eine natürliche Person, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Wohnsitz des Schuldners liegt. Bei juristischen Personen ist der Firmensitz entscheidend.