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Lexikon

Eine “juristische Person”, ist in der Regel kein einzelner Mensch, sondern eine Organisation mit eigener Rechtsfähigkeit. Der Begriff “juristische Person” wird hierbei verwendet, um die Unterscheidung zwischen natürlichen und juristischen Personen im juristischen Kontext zu verdeutlichen. Im Gegensatz zu natürlichen Personen, also Einzelpersonen, sind juristische Personen aber nicht mit einer individuellen Identität verbunden, sondern als eigenständige rechtliche Entitäten definiert.

Juristische Personen können unterschiedliche Formen annehmen, darunter Unternehmen, Vereine, Stiftungen, öffentliche Institutionen und Regierungen. Sie können Verträge abschließen, Eigentum besitzen, Klagen einreichen oder verklagt werden und andere rechtliche Handlungen durchführen. Eine “juristische Person” kann eigene Rechte und Pflichten haben, deren Träger sie selbst und nicht die Gesamtheit der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Personen ist. Juristische Personen handeln mangels natürlicher Handlungsfähigkeit einzig durch ihre Organe, zum Beispiel Mitgliederversammlung, Vorstand, Aufsichtsrat, Geschäftsführer.

Die Rechte und Pflichten einer juristischen Person werden durch das jeweilige nationale Rechtssystem festgelegt, in dem sie gegründet wurde.