Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Recht

Viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte nutzen Instagram, um sich ihren Patienten einmal von einer anderen Seite zu präsentieren. Sie berichten über Personalwechsel in der Praxis oder erzählen Geschichten aus dem Praxisalltag – und verwenden zum Unterlegen ihrer Beiträge dabei oft Musik aus der Musikdatenbank von Instagram. Doch das kann richtig teuer werden. Es drohen Abmahnungen in bis zu fünfstelliger Höhe. Der Grund: Die Nutzung der Musik ist nur für den privaten Gebrauch erlaubt.

Die Anzahl der Abmahnungen nimmt in letzter Zeit deutlich zu, da viele Musiklabels verstärkt gegen die unerlaubte Nutzung der Musik vorgehen. Grundsätzlich ist die Nutzung von Musik ohne eine Lizenz, also ohne die Zustimmung des Rechteinhabers, rechtswidrig. Instagram hat mit den Rechteinhabern entsprechende Verträge geschlossen, um Musik für Stories, Reels oder Beiträge bereitzustellen. In Deutschland läuft das über die GEMA. Dies gilt aber nur für eine private Nutzung der Musik, das heißt, Privatpersonen dürfen die Songs der Instagram-Musikbibliothek in ihren Posts verwenden, ohne selbst eine Lizenz bei der GEMA zu haben. Für eine kommerzielle Nutzung gilt das dagegen nicht.

Trennung zwischen privater und kommerzieller Nutzung

Ob ein Inhalt als privat oder kommerziell eingestuft wird, richtet sich vor allem nach dem Zweck des Posts und nicht zwangsläufig nach der Art des Accounts (Privat, Creator oder Business). Auch ein Privatprofil kann daher als kommerziell gelten. Wenn eine Arztpraxis sich auf einem privaten Account präsentiert und ihn für Praxismarketing, die Gewinnung von Patienten oder Mitarbeitenden nutzt, können die Post als kommerziell gelten. Business-Accounts werden per se als kommerziell eingestuft. Die entscheidende Frage ist, ob die Musiknutzung im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit erfolgt. Alles, was im Graubereich liegt, sollte vorsorglich wie eine kommerzielle Nutzung behandelt werden. Das heißt, dass die Musik aus der Bibliothek nicht genutzt werden sollte.

Ganz wichtig: Auch eine kurze Musiksequenz von wenigen Sekunden kann für eine Abmahnung genügen, sie stellt eine volle Urheberrechtsverletzung dar. Es gibt keine Dauer einer Musikwiedergabe, die als unbedenklich eingestuft wird. Daran ändert auch die korrekte Nennung des Künstlers nichts. Viele Praxisinhaberinnen und -inhaber schätzen das falsch ein.

Besser lizenzfreie Musik verwenden

Bei Verstößen drohen verschiedene Sanktionen. Instagram selbst kann die Musik aus dem Beitrag oder den gesamten Beitrag löschen. Wer wiederholt gegen die Musikrichtlinie verstößt, muss sogar mit einer Sperrung des Accounts rechnen.

Schwerer wiegen jedoch mögliche Abmahnungen. Diese werden meist von Kanzleien im Namen der Rechteinhaber verschickt und enthalten die Aufforderung, die Nutzung sofort zu unterlassen, sowie eine strafbewährte Unterlassungserklärung, nach der sich der Nutzer verpflichtet, bei Zuwiderhandlungen eine hohe Strafe zu zahlen. Außerdem muss der Nutzer die Kosten tragen, die aus den Anwaltsgebühren und einem Schadensersatz bestehen. Der Schadensersatz bemisst sich in der Regel danach, was man für eine ordnungsgemäße Lizenz gezahlt hätte. Gerade bei bekannten Songs kann das richtig teuer werden.

Was ist der Ausweg? Wollen Ärztinnen und Ärzte ihre Social-Media-Aktivitäten für die Praxis auf Instagram mit Musik unterlegen, sollten sie keine lizenzpflichtige Musik verwenden. Statt dessen sollten sie auf die lizenzfreie Meta Sound Collection zurückgreifen. Diese umfasst rund 14.000 Titel und ist auch für die gewerbliche Nutzung lizenzfrei. Die Musik ist mit der Kennzeichnung GF für Rights-Free/Royalty-Free oder mit LFR für lizenzfrei gekennzeichnet.

Checkliste

Wann kann die Musiknutzung kritisch sein?

In diesen Fällen kann ein erhöhtes Risiko für eine Abmahnung bestehen:

  • Der Beitrag, das Reel oder die Story ist Teil des Marketings Ihrer Arztpraxis und/oder dient der Stärkung Ihrer Marke (auch wenn der Praxis-Account als privater Account läuft).

  • Sie möchten mit dem Post Ihre Reichweite steigern.

  • Sie benutzen einen Song aus der Instagram-Musikbibliothek.

  • Sie haben für Ihre Arztpraxis einen Business-Account.

  • Sie haben keine Lizenz für die Musik.

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