EBM und GOÄ: So vermeiden MFA Honorarverluste im Praxisalltag
Bianka EdlerUnvollständige Dokumentationen, übersehene Leistungen oder formale Fehler können schnell zu Honorarverlusten führen. Praxismanagement-Expertin Bianka Edler zeigt, worauf Ärzte und MFA bei der Abrechnung achten sollten.
EBM 2026: Entbudgetierung und Dokumentation
Zum Jahresbeginn 2026 wirken mehrere EBM-Änderungen direkt in den Praxisalltag hinein. Für Sie stehen dabei drei Themen im Vordergrund: die weitgehende Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen und die weiterhin hohen Anforderungen an eine prüfsichere Dokumentation. Wer hier strukturiert arbeitet, sichert das Honorar der Praxis und reduziert Rückfragen der Kassenärztlichen Vereinigung deutlich.
Vollständigkeit
Mit der Entbudgetierung ist ein großer Teil der hausärztlichen Budgets weggefallen. Seit 1. Oktober 2025 werden in der Hausarztpraxis nahezu alle Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung in voller Höhe vergütet; das ist für das Abrechnungsjahr 2026 voll wirksam.
Das bedeutet: In vielen Praxen ist es nicht mehr „egal“, ob eine Leistung im Budget ohnehin untergeht. Vielmehr kann sich jede korrekt dokumentierte und angesetzte Leistung unmittelbar auf das Honorar auswirken.
Was das im Alltag verändert:
Leistungserfassung wird noch wichtiger als früher. Was nicht im System steht, wird nicht bezahlt – und im entbudgetierten Bereich gibt es keinen „Deckel“, der den Verlust relativiert.
Hausbesuche gehören zu den häufigsten Verlustquellen. Gerade „kurze“ Besuche, die spontan stattfinden, werden im Tagesgeschäft am ehesten vergessen – dabei sind sie regelhaft vollständig vergütungsrelevant.
Nicht alles ist automatisch unkritisch. Auch wenn die Vergütung breiter extrabudgetär erfolgt, bleiben einzelne Leistungslogiken (z. B. Begrenzungen, Abrechnungsbedingungen, Plausibilitäten) bestehen – und werden weiterhin geprüft.
Praxisbeispiel: Ein multimorbider Patient wird morgens in der Praxis behandelt. Am Abend fährt der Arzt wegen Verschlechterung noch einmal zum Patienten nach Hause. Wenn der Hausbesuch (z. B. 01410 ff.) nicht zeitnah erfasst wird, fehlt er in der Abrechnung – und das Honorar ist verloren. Genau solche „unsichtbaren“ Ausfälle werden 2026 spürbarer.
MFA-Tipp zur Umsetzung: Vereinbaren Sie eine interne Routine: „Kein Hausbesuch ohne Kurzvermerk“. Das kann eine kurze Notiz in der Karteikarte sein (Anlass/Ort) plus eine klare Zuständigkeit, wer den Besuch im System erfasst (z. B. MFA am Empfang nach Rückkehr des Arztes).
Dokumentation: EBM-Regeländerungen
Neben der Entbudgetierung gab es zum 1. Januar 2026 weitere Anpassungen, die vor allem dann relevant werden, wenn eine Praxis operative Leistungen, spezialisierte Versorgung oder TI-/ePA-Prozesse abbildet.
OPS-/EBM-Zuordnung: Anhang 2 an OPS-Version 2026 angepasst
Der Anhang 2 des EBM (ambulantes und belegärztliches Operieren) wurde an die OPS-Version 2026 angepasst. Das betrifft insbesondere operative Praxen bzw. Praxen mit entsprechenden Leistungsbereichen.
Was Sie hier beachten sollten:
Prüfe Sie, ob die OPS-Auswahl im Praxisverwaltungssystem aktualisiert ist (Update/Quartals- oder Jahreswechselpaket).
Achten Sie darauf, dass bei OP-Planung und Dokumentation gültige OPS-Codes verwendet werden. Ungültige/alte Codes können Ablehnungen oder Nachfragen auslösen.
Besuchsleistungen: Wegfall einer zusätzlichen Kennzeichnungspflicht in speziellen Versorgungsbereichen
Zum 1. Januar 2026 entfällt für bestimmte Besuchsleistungen im Rahmen der Komplexversorgung (z. B. im Kontext komplexer psychiatrischer Versorgung) eine zusätzliche Kennzeichnungspflicht; die Anmerkungen zu verschiedenen Besuchs-GOP wurden dafür angepasst.
MFA-Praxisnutzen: Wenn Ihre Praxis an solchen Programmen beteiligt ist, ist das eine kleine administrative Entlastung. Wichtig bleibt: Besuchs-GOP weiterhin korrekt ansetzen – nur die Zusatzkennzeichnung entfällt.
ePA-/TI-Leistungen: Vergütung und Abrechnungslogik verlängert
Die Regelungen rund um die ePA-Befüllung wurden bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Dazu gehören insbesondere die GOP zur Erstbefüllung und weiteren Befüllung; die KBV weist ausdrücklich auf die Fortführung der Regelung hin.
Wichtig für Sie:
ePA-Leistungen sind nur dann sicher abrechenbar, wenn klar dokumentiert ist, was eingestellt wurde, wann und dass die Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. „Erstbefüller“-Logik).
Achtet auf Ausschlüsse und Kombinationsregeln (z. B. nicht beliebig nebeneinander abrechenbar). Genau solche Details sind häufige Ursachen für Rückfragen oder Streichungen.
Typische Fehlerquellen in der GOÄ-Abrechnung
Wiederkehrende Muster: Besonders häufig sind erbrachte, aber zu knapp dokumentierte Leistungen – etwa zeitintensive Beratungen oder aufwendige Untersuchungen, bei denen der Mehraufwand nicht im Verlauf erkennbar ist.
Pauschale Steigerungsbegründungen: Formulierungen wie „erhöhter Zeitaufwand“ oder „technisch schwierig“, die ohne Bezug zur konkreten Leistung bleiben.
Formale Fehler: Dazu gehören zu Beispiel die Nichtbeachtung von Ausschlussziffern oder Nebeneinander-Verbote, insbesondere bei der Kombination von Beratungs- und Untersuchungsziffern.
Unsaubere Analogbewertungen: Auch sie führen regelmäßig zu Rückfragen, wenn die Vergleichsziffer nicht plausibel gewählt oder unzureichend erläutert ist.
Abrechnungsgüte in der GOÄ: Privatabrechnungaktiv sichern und Rückfragen vermeiden
Die Privatabrechnung nach GOÄ steht Anfang 2026 stärker denn je unter Beobachtung. Praxen berichten von deutlich mehr Rückfragen seitens der privaten Krankenversicherungen, von Unsicherheiten bei Steigerungsfaktoren und von formalen Fehlern, die eigentlich vermeidbar wären. Gleichzeitig prägen Kostendruck der PKV und die Diskussionen um eine GOÄ-Reform das Umfeld. In dieser Situation wird deutlich: Die Qualität der Rechnung entscheidet. Sie können hier in erheblichem Maße mitsteuern, denn Abrechnungsgüte entsteht vor allem durch gute Vorbereitung, saubere Dokumentation und eine strukturierte Plausibilitätskontrolle im Team.
Warum Abrechnungsgüte wichtiger wird
Immer häufiger landen Rechnungen im PKV-Prüfprogramm oder beim Sachbearbeiter, weil Steigerungen nicht nachvollziehbar begründet sind, Ziffern unzulässig kombiniert wurden oder Analogleistungen Fragen aufwerfen. Für Praxen bedeutet das Zeitaufwand, Verzögerungen beim Zahlungseingang und unnötige Diskussionen mit Patient:innen. Gleichzeitig steigt der Rechtfertigungsdruck: Wer Leistungen höher steigert oder neue Verfahren analog abrechnet, muss klar darlegen können, warum das medizinisch und formal korrekt ist. Eine hohe Abrechnungsgüte ist damit nicht nur ein Qualitätsmerkmal, sondern ein wirtschaftlicher Faktor.
Saubere Steigerungsbegründungen: Worauf die PKV achtet
Steigerungen oberhalb des Schwellenwerts sind grundsätzlich zulässig, müssen sich aber immer auf die konkrete Leistung beziehen. Maßgeblich sind Schwierigkeit, Zeitaufwand oder besondere Umstände im Einzelfall. Genau hier liegt ein zentraler Ansatzpunkt für MFA. Wenn im Behandlungsverlauf klar dokumentiert ist, was den Aufwand erhöht hat, lässt sich daraus später eine tragfähige Begründung ableiten. Gute Beispiele sind Hinweise wie „lange Anamnese bei komplexem, wechselndem Beschwerdebild“ oder „ausführliche Beratung zu Therapieoptionen bei multimorbidem Patienten“. Bewährt hat sich die Routine, zu jeder geplanten Steigerung bereits in der Karteikarte einen kurzen, konkreten Stichpunkt zu hinterlegen, der später in die Rechnung übernommen werden kann.
Bianka Edler
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