Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Leasing ist eine mittel- bis langfristige Miete von Investitionsgütern. Dabei überlässt der Leasinggeber dem Leasingnehmer ein Wirtschaftsgut, wofür der Leasingnehmer Leasingraten bezahlen muss. Der Arzt erwirbt kein Eigentum an dem Gut. Die Leasingraten sind meist so kalkuliert, dass am Ende der Vertragslaufzeit das geleaste Objekt einschließlich Kosten und Verzinsung bezahlt ist. Wichtig ist, dass das Risiko für Leasinggüter in der Regel beim Leasingnehmer liegt. Reparaturen, Wartungen und Versicherungen müssen also zu den Leasinggebühren kalkuliert werden. Steuerlich kann Leasing unter Umständen Vorteile bieten, wenn eine Leasingdauer gewählt wird, die kürzer ist als die vorgeschriebene Abschreibungsfrist.