Moratorium
A&W RedaktionDie vertraglich vereinbarte Stundung oder Abrede, eine Forderung zeitweilig nicht geltend zu machen oder der zeitweilige Vollstrekkungsverzicht des Gläubigers.
Die vertraglich vereinbarte Stundung oder Abrede, eine Forderung zeitweilig nicht geltend zu machen oder der zeitweilige Vollstrekkungsverzicht des Gläubigers.
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