Werbungskosten
A&W RedaktionAusgaben im Zusammenhang mit der Fortbildung können von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Bei Einkünften aus nicht selbständiger Tätigkeit sind die Ausgaben für Fortbildung als Werbungskosten absetzbar.
Ausgaben im Zusammenhang mit der Fortbildung können von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Bei Einkünften aus nicht selbständiger Tätigkeit sind die Ausgaben für Fortbildung als Werbungskosten absetzbar.