Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Die Zufälligkeitsprüfung ist eine arztbezogene Prüfung ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen auf Grundlage von arztbezogenen und versichertenbezogenen Stichproben, die mindestens zwei Prozent der Ärzte je Quartal betreffen. Die Prüfungen umfassen neben den Honorarabrechnungen auch Überweisungen, Krankenhauseinweisungen und Feststellungen von Arbeitsunfähigkeit sowie sonstige veranlasste Leistungen, insbesondere aufwändige medizinisch-technische Leistungen.