Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Medizin

Der Erstattungsbetrag wird zwischen den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und Herstellern ausgehandelt und gilt normalerweise erst ab dem zweiten Jahr nach Markteinführung. Im ersten Jahr können die Hersteller die Medikamentenpreise von frei festlegen. Dass manche Mittel dadurch bereits im ersten Jahr Umsätze in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro erwirtschaften, freut die Pharmaindustrie natürlich. Schließlich wurde im Vorfeld auch entsprechend in die Entwicklung des neuen Medikaments investiert. Die GKV kritisiert allerdings schon lange, dass diese Praxis zu sogenannten „Mondpreisen“ bei vielen Arzneimitteln führt, was zwingend verhindert werden müsse.

Darauf hat die Politik reagiert und im Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung eine entsprechende Umsatzschwelle eingebaut. Zudem soll das Preismoratorium nicht schon 2017, sondern erst 2022 auslaufen. Dieses besagt, dass Hersteller für Medikamente, die keiner Preisregulierung unterliegen, nur eine Kostenerstattung auf dem Stand von 2009 erhalten. Die Verlängerung soll den Kassen Einsparungen von bis zu zwei Milliarden Euro bringen. Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Apotheken zur Herstellung von Zytostatika soll es künftig nicht mehr geben, weil man darin einen Nachteil für die Patienten sieht. Der Gesetzesentwurf wurde am Mittwoch vom Bundeskabinett in Berlin verabschiedet.