Abrechnung
Leichenschau: Das Wichtigste zur Durchführung und Abrechnung
Generell wird die Leichenschau nach den Nummern 100 bis 102 der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet. Dabei schwankt das Honorar zwischen 66,31 und 193,40 €. Spezielle Leistungen nach Nr. 106 bis 109 und die Anfahrt sind zusätzlich abrechenbar.
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