Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxis
Inhaltsverzeichnis

Es war ein Paukenschlag, der über Berlin hinaus Wellen schlug: An einem Tag im Juni blieben in der Hauptstadt über 2.000 Praxen geschlossen, weil sie an einer Online-Fortbildung der KV Berlin teilnahmen. Mit dieser Aktion sollte gezeigt werden, welche Einschnitte für Patienten mit dem Sparpaket von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken drohen. Der Unmut in der Ärzteschaft hat eine neue Qualität erreicht. So mancher spielt schon mit dem Gedanken, Deutschland den Rücken zu kehren und in einem anderen Land ein neues berufliches Glück zu finden.

Wie die Arztzahlstatistik der Bundesärztekammer zeigt, ist das beliebteste Auswanderungsland von Ärztinnen und Ärzten die Schweiz: 2024 wanderten 675 dorthin aus, 2025 waren es 653. Wer diesen Schritt in Betracht zieht, sollte wissen: Der Weg in die Schweiz ist machbar und funktioniert über einen klar geregelten bürokratischen Prozess. So müssen auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte aus Deutschland zunächst drei Jahre in einer Schweizer Klinik arbeiten, bevor sie sich mit einer eigenen Praxis wieder niederlassen können.

Erster Schritt: Eintrag ins Medizinalberuferegister

Wer in der Schweiz als Arzt arbeiten möchte, muss sich als Erstes in das Medizinalberuferegister (MedReg) eintragen lassen. Der Eintrag erfolgt über die Medizinalberufekommission (MEBEKO) beim Bundesamt für Gesundheit. Für Ärztinnen und Ärzte mit deutscher Staatsangehörigkeit gilt die sogenannte direkte Anerkennung: Da Deutschland ein EU/EFTA-Staat ist und die humanmedizinische Ausbildung den EU-Mindestanforderungen entspricht, kann das Diplom direkt anerkannt werden. Dies gilt auch, wenn eine Person die Staatsangehörigkeit eines anderen EU/EFTA-Staates besitzt. Für Humanmedizin erfolgt diese Anerkennung nach einem vereinfachten Verfahren, das eine automatische Anerkennung der Qualifikationen sicherstellt.

Dauer des Verfahrens

Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit bis zu drei Monate, gerechnet ab dem Versanddatum der Eingangsbestätigung. Diese wird zirka drei Wochen nach Gesuchseingang verschickt. Interessierte Ärztinnen und Ärzte müssen die vollständigen Unterlagen per Briefpost an folgende Adresse schicken:
Bundesamt für Gesundheit
MEBEKO
Schwarzenburgstrasse 157
CH - 3003 Bern

Dabei sind folgende Unterlagen dem datierten und unterzeichneten Antragsformular (im Internet zu finden unter: https://www.bag.admin.ch/de/gesuch-einreichen-fuer-ein-diplom-der-medizinalberufe-aus-einem-eu-efta-staat) beizulegen:

  • Originalbeglaubigte Kopie des Passes bzw. Personalausweises

  • Aktueller und unterzeichneter Lebenslauf

  • Originalbeglaubigte Kopie des/der Diploms/e in der Originalsprache. Achtung: Hier handelt es sich um das Zeugnis über die Ärztliche Prüfung und nicht die Approbations-Urkunde

  • Originalbeglaubigte Kopie einer offiziellen Übersetzung des Diploms, sofern es nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch verfasst ist

Wichtig: Keine Originaldokumente einsenden! Die eingereichten Unterlagen sind Basis des Anerkennungsscheins. Daher verbleiben sie in den MEBEKO-Akten und werden nicht zurückgeschickt.

Kosten des Verfahrens

Die Gebühren für die direkte Anerkennung eines Diploms liegen zwischen CHF 800 und CHF 1.000, pro Spracheintrag werden zwischen CHF 50 und 100 fällig.

Weiterbildungstitel der Medizinal­berufe aus einem EU-/EFTA-Staat

Für die Anerkennung eines Weiterbildungstitels müssen Ärztinnen und Ärzte ein separates Gesuch einreichen. Auch hier profitieren EU-/EFTA-Staatsangehörige von der direkten Anerkennung. Dabei lassen sich mehrere Titel in einem Antrag  beantragen. Die  Gebühren werden separat erhoben und betragen zwischen CHF 800 und CHF 1.000. Neben dem Antragsformular „Direkte Anerkennung eines Weiterbildungstitels“ müssen Humanmediziner noch ein zweites Formular (Zusatzformular 1.1. zum Antrag auf Anerkennung eines Weiterbildungstitels in Humanmedizin aus der EU/EFTA und dem Vereinigten Königreich) einreichen. Beide Anträge sind unter diesem Link zu finden: https://www.bag.admin.ch/de/gesuch-einreichen-fuer-einen-weiterbildungstitel-der-medizinalberufe-aus-einem-eu-efta-staat. Im Zusatzformular gibt es eine Tabelle mit den Weiterbildungstiteln, die man annerkennen lassen kann. Andere sind nicht möglich. In der Liste stehen zum Beispiel: Arbeitsmedizin, Allergologie, Endokrinologie, Gastroenterologie, Innere Medizin, Kardiologie sowie Spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin (Praktischer Arzt). Die Bearbeitungszeit entspricht der gleichen wie beim Eintrag ins MedReg.

Notwendiges Sprachniveau

Für den Eintrag ins MedReg ist ein Sprachnachweis für deutsch oder je nach Kanton auch französisch oder italienisch auf mindestens B2-Niveau erforderlich. Es können auch mehrere Sprachen eingetragen werden. Die Sprachkenntnisse können durch ein offizielles Sprachdiplom nachgewiesen werden, das nicht älter als sechs Jahre ist. Alternativ gilt auch ein in der Sprache erworbener Aus- oder Weiterbildungsabschluss oder mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der jeweiligen Sprache innerhalb der letzten zehn Jahre.

Nächster Schritt: Für die Berufsausübung ist eine kantonale Bewilligung erforderlich

Wer im MedReg eingetragen ist, kann den nächsten Schritt angehen: Die Zulassung zur Berufsausübung. Diese ist in der Schweiz kantonal geregelt. Das heißt: Sie wird von jedem Kanton individuell erteilt.

Ein praktisches Beispiel: Im Kanton Zürich darf das Gesuch frühestens drei Monate vor der geplanten Tätigkeitsaufnahme online oder postalisch eingereicht werden. Die Bearbeitung dauert in der Regel sechs Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Welche dies sind, sollten Auswanderungswillige direkt bei der entsprechenden Gesundheitsdirektion des Kantons erfragen, da sie je nach Kanton unterschiedlich sein können. Die Gebühr der Bewilligungserteilung beträgt in Zürich CHF 1.000. Die Bewilligung gilt für zehn Jahre, längstens bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres.

Vergütung in der Schweiz

Die Schweiz lockt neben der hohen Lebensqualität, der schönen Natur und besseren Arbeitsbedingungen vor allem auch mit attraktiven Gehältern. Als Richtwert kann man sagen: Ein Facharzt verdient in der Klinik zwischen 135.000 und 190.000 Euro im Jahr, ein Oberarzt zwischen 190.000 und 260.000 Euro, ein leitender Arzt zwischen 260.000 und 365.000 Euro. Zudem sind die Steuern kantonal meist niedriger als in Deutschland. Klingt gut und liegt unter anderem auch daran, dass die Schweiz auf die Zuwanderung ausländischer Ärzte angewiesen ist, um die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung gewährleisten zu können.

ARZT & WIRTSCHAFT fragte die Kolleginnen und Kollegen: Können Sie es sich vorstellen, auszuwandern?

Eine Auswanderung kam mir bisher noch nicht in den Sinn
Ich habe noch nie darüber nachgedacht auszuwandern. Den Gedanken kann ich trotzdem verstehen. Mir persönlich stößt nicht so sehr die gesundheitspolitische Lage auf, sondern andere politische Themen. Denn im Moment nehme ich die Überlegung der Politik zu den Budgetkürzungen im Gesundheitsbereich noch nicht so ernst. Sollten diese kommen, dann wäre das Gesundheitssystem nicht mehr zu halten und viele Hausarztpraxen würden schließen. Das wäre katastrophal.
Dr. med. Jürgen I., Hausarzt aus Schleswig-Holstein

Ich arbeitete schon ein halbes Jahr in England – das war toll!
Im Laufe meines Arztdaseins war ich noch zu EU-Zeiten ein halbes Jahr in England. Für mich war das eine tolle Erfahrung, die ich nicht missen möchte. Einer meiner Kollegen wanderte in die Schweiz aus und ist dort glücklich geworden. Die Schweiz erkennt unseren medizinischen Abschluss an und ist daher durchaus interessant für junge Ärzte – eine Zeit lang auf jeden Fall. Bei einer Auswanderung in die USA muss man als Ärztin oder Arzt alle Abschlüsse neu machen. Das ist nicht so leicht. Die Ärzte verdienen dort zwar viel, haben aber auch ein großes Risiko, verklagt zu werden. Ich nähere mich schon dem Ruhestand, aber wenn ich nochmal wählen könnte, ob ich ins Ausland auswandere oder in Deutschland bleibe, würde ich sagen: dauerhaft nein, aber zum Erfahrung sammeln ist es gut. Ich denke, jeder muss individuell entscheiden und bei einer Entscheidung fürs Ausland offen für alles sein. Und natürlich muss dann auch die Familie mitentscheiden.
Roland Schneider, Hausarzt aus Villmar

Stichwörter