Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Buchhaltung

In der Medizinbranche galt früher ein Gerät als alt, wenn es etwa zehn Jahre auf dem Buckel hatte. Heute ticken die Uhren leider deutlich schneller. Der technische Fortschritt ist zwar grundsätzlich ein Segen für Ärzte und Patienten, setzt Niedergelassene aber auch unter Druck. Vor allem, wer im Wettbewerb um Privatpatienten bestehen will, muss zumindest den Eindruck erwecken, auch technisch immer “up to date” zu sein. In manchen Bereichen hat sich die “Lebenszeit” der technischen Geräte deshalb schon halbiert. Und auch aus steuerlicher Sicht ist es besser, nicht ewig mit der Neuanschaffung zu warten.

Finanzierung der Ausstattung muss gesichert sein

Die Entscheidung für ein neues Diagnosegerät oder dafür, die Praxiseinrichtung, die Wartezimmermöbel oder das Praxisauto gegen etwas Neues auszutauschen, fällt relativ leicht, wenn die Finanzierung gesichert ist. Doch in Zeiten schrumpfender Gewinne fällt es immer mehr Hausärzten schwer, regelmäßig in eine neue Ausstattung zu investieren. Oftmals wird auch der Preis überschätzt, den man für das alte Gerät noch erzielen kann. Im schlimmsten Fall ist die alte Ausstattung noch gar nicht abbezahlt, wenn schon wieder eine neue her muss.

Leasing als Alternative zum Kauf überdenken

Für niedergelassene Ärzte, die die hohen Investitionen in moderne Technik scheuen und dennoch möglichst auf dem neuesten Stand sein möchten, gibt es eine Alternative: Leasing. Dazu ist das Leasing von allen möglichen Finanzierungsformen oft auch noch das kostengünstigste, denn nicht der Niedergelassene, sondern das Leasingunternehmen übernimmt die komplette Finanzierung. Der Praxisinhaber selbst nutzt die so finanzierten Investitionen nur und bezahlt nicht die Geräte selbst, sondern monatlich festgelegte Leasingraten.

Die Vorteile beim Medizingeräte-Leasing:

  • Die medizinischen Diagnose- und Therapiegeräte und die Praxis-Ausstattung bleiben up to date,
  • der Niedergelassene behält seine Liquidität,
  • bindet kein Kapital,
  • nimmt keinen Kredit auf,
  • befreit sich aus der Abhängigkeit bestimmter Hersteller oder Banken,
  • erhält ein maßgeschneidertes Leasing-Konzept, das auf die Praxis und deren individuelle Anforderungen an die Diagnose- und Therapiegeräte, die Laboreinrichtung oder das Wartezimmermobiliar zugeschnitten ist,
  • verfügt über einen Leasingvertrag mit einer Laufzeit, die den Wünschen gerecht wird,
  • kann sämtliche Kosten vor Abschluss des Leasingvertrags exakt kalkulieren und
  • setzt die Leasingraten als Betriebskosten voll von der Steuer ab.

Diese Leasingverträge gibt es

Linearer Leasingvertrag: Er hat gleichbleibende Raten, unabhängig von der Entwicklung des Zinsniveaus. Er ist unkündbar. Kündbarer Leasingvertrag: Er entspricht dem linearen Leasingvertrag, die Grundmietzeit verlängert sich aber automatisch, wenn er nicht gekündigt wird.

Progressiver Leasingvertrag: Er wird auf eine Grundmietzeit abgeschlossen, in der sich die Leasingmieten regelmäßig steigern. Diese Vertragsart eignet sich besonders für junge Praxen im Aufbau, die einen Ertragsanstieg erwarten.

Degressiver Leasingvertrag: Er ist die Umkehr des progressiven Vertrags und eignet sich für Praxen, die noch hohe Einnahmen haben, aber absehen, dass die Einnahmen in den Folgejahren absinken. Für alle Vertragsarten gilt, dass die steuerlichen Regelungen der AfA-Zeiten eingehalten werden müssen.