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Finanzvollmachten, gefährlich oder sinnvoll?

von A&W Online

Closeup of businessman showing his new business partner where to sign an agreement or contract with fountain pen on rustic wooden desk.
Foto: Gajus - fotolia.com

Wenn Konten und Depots in die Hände anderer gelegt werden, sollte einiges beachtet werden. Hier mit Weitblick zu handeln, kann in Notfällen Vorteile bringen.

Generalvollmacht, Bankvollmacht, Verwaltungsvollmacht – warum sollte überhaupt jemand Zugriff auf das eigene Vermögen bekommen? Dafür gibt es verschiedene Gründe, aber der wohl wichtigste ist es, den Angehörigen in schwierigen Stunden nicht auch noch finanzielle Sorgen zu bereiten und das ist nicht nur ein Thema für Ältere. „Auch in jungen Jahren besteht das Risiko, zumindest temporär handlungsunfähig zu sein“, sagt Harald Kärcher, Prokurist und Nachlassexperte bei der Eberhardt & Cie. Vermögensverwaltung GmbH aus Villingen-Schwenningen. Müssen dann finanzielle Dinge geregelt werden, sind noch nicht einmal Ehepartner automatisch berechtigt, über das Vermögen des anderen zu verfügen.

Genau definierte Vollmachten

Hundertprozentiges Vertrauen sollte möglichst immer die Grundlage für die Erteilung einer Vollmacht sein. Dabei müsste genau definiert werden, für was und inwieweit die Handlungsermächtigung gilt. Mit einer Generalvollmacht kann zum Beispiel praktisch anstelle einer anderen Person gehandelt werden, eine Bankvollmacht bezieht sich dagegen in der Regel nur auf bestimmte Konten und kann durch einen Verfügungsrahmen eingeschränkt werden.

„Häufig ist dem Vollmachtgeber als auch dem Vollmachtnehmer die Tragweite einer Vollmacht nicht bewusst“, warnt Finanzexperte Kärcher, „Missbrauch einer Vollmacht kommt in der Praxis zum Glück nicht sehr häufig, jedoch immer wieder vor.“ Dem kann vorgebeugt werden, indem „zum Beispiel zwei Personen eine gemeinsame Vollmacht erteilt wird, die dann nur einvernehmlich Entscheidungen treffen dürfen“, erklärt Franz Kaim, geschäftsführender Gesellschafter bei der Kidron Vermögensverwaltung GmbH aus Stuttgart. Hier macht es im Zweifelsfall Sinn, notarielle oder fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Vollmachten können zwar im Prinzip jederzeit formlos erteilt werden, aber Genauigkeit ist wichtig.

Langfristig denken

Gerade wenn Fremden Zugang zu Konten und Depots gewährt werden soll, ist es wichtig, den Handlungsspielraum exakt festzulegen. „Idealerweise hat der Bevollmächtigte noch dazu Erfahrung im Abwägen finanzieller Entscheidungen und selbst einen komfortablen Vermögensstand“, rät Franz Kaim. Eine Haushaltshilfe braucht zum Beispiel sicher keine Generalvollmacht, um im Auftrag eines älteren Menschen ab und zu kleinere Geldbeträge abzuheben. Bei professionellen Vermögensverwaltern ist beispielsweise genau festgelegt, was sie mit dem anvertrauten Kapital dürfen.

Mit einer normalen Verwaltungsvollmacht können sie weder das Bankkonto leeren noch einfach wild drauf los spekulieren. Sie unterliegen strengen Vorgaben und müssen sich genau an Kundenvorgaben halten (s. Interview nächste Seite). Weitgehende Vollmachten können jedoch besonders Hinterbliebenen helfen. Dazu muss aber die Vollmacht explizit über den Tod hinaus erteilt werden, „damit bis zur Eröffnung des Testaments beziehungsweise Feststellung der Erben durch die Vertrauensperson gehandelt werden kann“, erklärt Nachlassexperte Kärcher. Ansonsten kann es vom Todestag bis zum Zeitpunkt der Erbenmitteilung zu einer Art finanziellem Vakuum kommen, das durch vorausschauende Vollmachten leicht verhindert werden kann.

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