Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Buchhaltung

Storniert ein Fluggast seine Buchung, hat er danach grundsätzlich ein Recht auf Rück­zahlung des bereits gezahlten Geldes. Das hat das Landgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden (Az.: 2-24 S 178/15). Die Entscheidung dürfte einigen Fluglinien sauer aufstoßen: Viele Anbieter schließen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Erstattung bei einer Stornierung nämlich aus. Einige behalten sogar den kompletten Flugticketpreis ein. Nach einer Prüfung kamen die Richter in Frankfurt allerdings zu dem Ergebnis, dass dies nicht rechtens ist.

Für Ärzte, die einen Flug stornieren müssen, bedeutet das: Sie können nicht nur Steuern und Gebühren, sondern den gesamten Ticketpreis zurückfordern. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Airline das stornierte Ticket hätte weiterverkaufen können. Findet sich kein anderer Passagier für besagte Buchung, sodass tatsächlich ein Schaden entsteht, muss die Airline das nachweisen können.

Fluggesellschaft wollte nicht zahlen

Geklagt hatte ein Passagier, der sein Ticket storniert hatte. Er erwartete eine Rückzahlung des Kaufbetrages, doch die  Airline behielt das Geld mit Verweis auf ihre AGB ein. In diesem Fall geschah das zu Unrecht, erklärte das Gericht. Der Anbieter konnte nämlich keine Auskunft darüber geben, ob das Ticket zwischenzeitlich nicht anderweitig verkauft wurde. Das war nicht unwahrscheinlich, denn zwischen Stornierung und Flugtermin lagen immerhin zweieinhalb Monate.

Grundsätzlich ist eine Airline verpflichtet, nachzuweisen, welche Kosten ihr durch die Stornierung entstanden sind, falls sie Teile des gezahlten Geldes einbehalten will. Kann sie das nicht, muss der Passagier auch keine entsprechenden Storno-Gebühren bezahlen. Gleiches gilt für den kompletten Flugpreis: Kann die Gesellschaft das Ticket anderweitig verkaufen, ist ihr kein Schaden entstanden und sie muss dem Kunden sein Geld ohne Abzüge erstatten. Anders kann es natürlich aussehen, wenn die Stornierung sehr kurzfristig erfolgt. Doch auch hier ist die Airline in der Beweislast.

Ärzte, die einen Flug stornieren müssen, sollten also auf eine volle Rückerstattung bestehen, auch wenn dies in den  Allgemeinen Geschäfts­bedingungen der Fluggesellschaft eigentlich ausgeschlossen ist. Vor Gericht wird regelmäßig zugunsten der Passagiere entschieden, das wissen auch die Anbieter. Bleibt die Airline stur, bleibt dem Fluggast allerdings nichts anderes übrig, als tatsächlich den juristischen Weg zu beschreiten.