Lohnabrechnung in der Arztpraxis: Wann sich Outsourcing lohnt

Häufig spielen kurzfristige Überlegungen wie Zeitmangel eine Rolle, wenn über Outsourcing bestimmter Aufgaben nachgedacht wird. Gerade beim Auslagern der Lohnabrechnung sollte aber der mittelfristige Nutzen für die Arztpraxis im Vordergrund stehen. Ein erfolgreiches Outsourcing bringt hier mehr Professionalität und Qualität ins Spiel.
Statistiken belegen: Unter den Freiberuflern verfügen Ärzte und andere Heilberufler über die meisten Angestellten. Die Mitarbeiter in der Praxis werden häufig entweder für fachliche Zwecke oder für Empfangs- und Sekretariatsdienste eingesetzt. Nicht jeder Arzt beschäftigt einen ausgebildeten Praxismanager, der auch die Lohnabrechnungen übernimmt. Dabei stellt die Entgeltabrechnung einen hohen Kosten- und Zeitfaktor dar.
Diese Tätigkeit kann durchaus ausgelagert werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass nicht etwa kurzfristige Überlegungen – etwa ein Personalengpass – den Ausschlag für das Outsourcing geben. Auch die Kosten müssen analysiert und verglichen werden. Das Einsparen von Kosten sollte allerdings nicht das Hauptargument für das Auslagern sein. Wer nur auf Euro und Cent beim Outsourcing achtet, vernachlässigt den Qualitäts- und Serviceaspekt.
Lohnabrechnung erfordert Fachwissen
Denn Lohn- und Gehaltsabrechnungen gehören zu den komplizierteren Aufgaben in der Praxis: Sie werfen nicht nur steuerliche, sondern auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen auf. Ein hohes Maß an Fachwissen und aktuellem Know-how ist hier erforderlich – etwas, das in der eigenen Praxis nur mit einer ausgewiesenen Fachkraft geleistet werden kann. Externe, spezialisierte Dienstleister kümmern sich um die Führung der Lohnkonten, um die An- und Abmeldung bei der Krankenkasse, die Berechnung von Urlaubs- und Krankenentgelt oder auch Anträge auf Mutterschaftsgeld.
Wer sich auf sein Kerngeschäft als Arzt konzentrieren will und keinen Lohnspezialisten in der Praxis beschäftigt, ist daher gut beraten, sich einen externen Dienstleister zu suchen. Das kann eine Steuerkanzlei sein, aber auch ein selbstständiger Buchhaltungsservice. Für welchen Weg Sie sich entscheiden, hängt davon ab, ob Sie Ihren Jahresabschluss für die Steuererklärung selbst erstellen. Wenn Sie dafür einen Steuerberater einschalten, kann dieser prinzipiell auch die Lohnbuchhaltung übernehmen.
Unbedingt Angebote einholen
Nicht jeder Steuerberater bietet diesen Service jedoch ausdrücklich an. Zudem kann es unter Umständen kostengünstiger sein, einen Buchhalter für die Lohnabrechnung und einen Steuerberater für die Gewinnermittlung zu beauftragen. Hier sollten Sie sich Angebote unterbreiten lassen. Tipp: Suchen Sie aktiv das Gespräch mit Ihrem Steuerberater – es gibt auch die Möglichkeit, dass dieser mit einem selbstständigen Buchhalter vernetzt ist.
Sollten Sie selbst Ihre Steuererklärung erledigen, können Sie zusätzlich auf das externe Knowhow eines Buchhaltungsdienstleisters zurückgreifen. Mit externer Unterstützung lassen sich Probleme wie nicht gemeldete Fehlzeiten oder mangelnde Kapazitäten vermeiden. Und Sie können sich ganz auf Ihr Kerngeschäft und Ihre Arztpraxis konzentrieren.

Elter Constanze

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