Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Buchhaltung

Als Arzt bekommt man vom Patienten immer einen gewissen Vertrauensvorschuss. So mancher Praxisinhaber zögert wohl auch deshalb, sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen seines neuen „Kunden“ zu erkundigen. Dies könnte schließlich negativ aufgenommen werden. Doch blindes Vertrauen ist kein guter Ratgeber, wenn es um den Schutz vor Zahlungsausfällen geht. Vielmehr gilt hier das Motto: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“. Ein Bonitätscheck kann bei Selbstzahlern vor bösen Überraschungen schützen.

Dennoch ist die Anzahl der Ärzte, die diese Option nutzen, relativ gering. Viele wissen nichts von der Möglichkeit der Abfrage, andere scheuen die Kosten. Wer den Service einer Wirtschaftsauskunft nutzen will, muss bei den meisten Anbietern eine Art Abo abschließen. Hier sind also monatliche Gebühren fällig. Ein Großteil der Anbieter hat allerdings auch die einmalige Auskunftserteilung im Angebot, die man auch ohne längere Vertragsbindung nutzen kann.

Die meisten fürchten aber tatsächlich eine negative Reaktion des Patienten. Der Patient muss nämlich eine entsprechende Einverständniserklärung unterschreiben.

Arzt sollte „berechtigtes Interesse“ an den Informationen haben

Um eine entsprechende Bonitätsauskunft zu erhalten, sollte der Arzt außerdem ein „berechtigtes Interesse“ an den Informationen haben. Reine Neugier auf die Daten des Nachbarn reicht dafür nicht aus, es muss schon die Anbahnung einer Geschäftsbeziehung als Basis vorhanden sein. Patienten, deren Behandlungskosten komplett von der Krankenkasse bezahlt werden, fallen übrigens nicht darunter. Vereinfacht ausgedrückt, wird hier zwar der Patient behandelt, doch Geschäftspartner ist die Versicherung.

Eine Alternative zur Bonitätsauskunft ist ein Abrechnungsservice, der dem Arzt die Rechnungen der Patienten bzw. die entsprechenden Forderungen abkauft. Vorteil für den Arzt: Er muss sich nicht mehr darum kümmern, ob der Patient bezahlt, sondern bekommt sein Geld auf jeden Fall. Das wirtschaftliche Risiko trägt der Abrechnungsservice.

Der fordert in der Regel immer eine Bonitätsprüfung der neuen Patienten ein. Und hier ist doch wieder der Arzt gefragt, der eine entsprechende Einwilligung seines „Kunden“ einholen muss. Die muss für den Patienten deutlich als solche erkennbar sein und darf ihm keinesfalls mit anderen Unterlagen „untergejubelt“ werden. Dieses unangenehme Patientengespräch bleibt dem Arzt bzw. seinen Mitarbeitern also auf keinen Fall erspart.