Rückwirkender Vorsteuerabzug künftig doch erlaubt
Dennis Janz LL.M.Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil klargestellt, dass der rückwirkende Vorsteuerabzug aus fehlerhaften Rechnungen doch erlaubt ist. Damit bleiben betroffenen Ärzten Steuernachzahlungen und die dazugehörigen Verzugszinsen erspart. Die genauen Hintergründe des Urteils erläutert Steuerberater Dennis Janz LL.M., Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen (IHK).
Dennis Janz LL.M.
Steuerberater, Radloff, Janz & Partner mbB