Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Buchhaltung

Hausbesuch und/oder Notdiensteinsatz mit dem Praxiswagen in der Stadt – das ist auch in Bezug auf die Parkplatzsuche oft eine echte Herausforderung. Stellt der Arzt seinen Wagen mangels Alternativen im Halte- oder Parkverbot ab, muss er mit einem Strafzettel rechnen. Davor schützt auch ein “Arzt im Einsatz”-Schild nicht, denn für Mediziner gibt es keine grundsätzlich geltende Ausnahmegenehmigung. Allerdings kann man eine entsprechende Befreiuung für bestimmte Situationen beantragen.

Notfalldienst-Schild hilft nicht immer

Zwar stellen manche Ärztekammern ein “Arzt-Notfalldienst”-Schild aus, doch dies schützt nicht unbedingt vor Strafzetteln. Der Arzt kann damit aufzeigen, dass er mit einer akuten, lebensbedrohlichen Situation beim Patienten rechnet. Für normale Hausbesuche sind diese Schilder allerdings nicht vorgesehen, sondern tatsächlich nur für Notfälle bei denen jede Minute zählt. Grundsätzlich müssen sich also auch Ärzte an die Straßenverkehrsordnung halten.

Notfall durch Notizen nachweisen

Ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln lässt sich aber vermeiden, denn die Straßenverkehrsordnung (StVO) hat sich des Problems vieler Ärzte längst angenommen. So muss der Arzt das Arzt-Notfall-Schild im Zweifelsfall nicht einmal im Auto haben, aber den Notfall gebenenfalls nachweisen können. Lässt sich die Ausnahmesituation belegen, muss der Strafzettel meist doch nicht bezahlt werden.

Ausnahmegenehmigung beantragen

Zudem haben Ärzte die Möglichkeit, eine „Ausnahmegenehmigung zum Halte- und Parkverbot“ (§ 46 Abs. 1 Ziffer 3 StVO) zu beantragen. Hierbei kann der Arzt von Halte- und Parkverboten oder von der Vorschrift, einen Parkschein ziehen zu müssen, ausgenommen werden. Die Anforderungen an den dazugehörigen Antrag sind von Bundesland zu Bundesland allerdings verschieden. Betroffene Ärzte sollten sich deshalb vorab bei Ihrer Ärztekammer nach den entsprechenden Vorschriften erkundigen. Meistens wird eine bestimmte Anzahl von Hausbesuchen oder Notfalleinsätzen vorausgesetzt. Die Tatsache, dass man als Arzt unterwegs ist, reicht nicht aus. Wer nur selten zu Hausbesuchen oder Notfalleinsätzen muss, hat in der Regel keine Chance, die Ausnahmegenehmigung zu bekommen.