Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxisführung

Gesetzliche Änderungen und die fortschreitende Digitalisierung verändern die Rahmenbedingungen für Medizinische Fachangestellte (MFA) ständig. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, fördern Bund und Länder die Weiterbildung von MFA – jetzt noch intensiver als bisher. So ist eine Förderung durch die Gesetzesänderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) bereits zwei Jahre nach Abschluss der Ausbildung oder der letzten Förderung möglich.

Förderung nicht nur in Engpassberufen

Weiterqualifizierte Medizinische Fachangestellte (MFA) übernehmen zusätzliche Aufgaben in der Praxis und entlasten so den Arzt oder die Ärztin. Eine Praxismanagerin beispielsweise plant, organisiert und kontrolliert den Praxisalltag von der Abrechnung bis zur Patientenkommunikation – eigenverantwortlich und effizient. Dadurch gewinnt das gesamte Team Zeit und Ruhe – der Arzt oder die Ärztin kann sich auf die Behandlung konzentrieren. 

Eine Förderung nach dem QCG steht grundsätzlich allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Voll- und Teilzeit offen. Seit dem 1. April 2024 entfällt die bisherige Voraussetzung, dass nur Personen, die vom Strukturwandel besonders betroffen sind oder in Engpassberufen mit Fachkräftemangel arbeiten, dieses Angebot nutzen können. Beantragt wird die staatliche Förderung über die Agentur für Arbeit. Kurse, die nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sind, können bis zu 100 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit erstattet werden.

Bildungsgutschein beantragen

Um die staatliche Förderung zu nutzen, sollte zunächst unverbindlich ein Platz im Fernlehrgang reserviert werden. „Die Förderung muss unbedingt vor der Anmeldung zum Fernlehrgang beantragt werden“, erklärt Teilnehmerbetreuerin Alina Popp vom PKV Institut, das Fort- und Weiterbildungen speziell für Medizinische Fachangestellte (MFA) anbietet. „Neben dem Stichwort ‚Qualifizierungschancengesetz‘ ist es wichtig, den genauen Titel des Fernlehrgangs, die Maßnahmennummer, den gewünschten Starttermin und den Anmeldeschluss mitzuteilen, damit der Antrag bearbeitet werden kann“, so Popp. Nach der Vormerkung im Kurs setzt sich die Praxisleitung oder die Mitarbeitende mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit in Verbindung und beantragt einen Bildungsgutschein. Das sollte frühzeitig vor dem Starttermin geschehen. Denn obwohl die Anträge oft schnell bearbeitet werden, kann es auch Monate dauern. 

Weitere Fördermöglichkeiten

Neben dem Qualifizierungschancengesetz gibt es weitere Fördermöglichkeiten. So unterstützt das Stipendienprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) engagierte junge Fachkräfte bei anspruchsvollen Weiterbildungen, beispielsweise zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung. Die Förderung bietet Zuschüsse bis zu 9.135 Euro (ab 2025) über drei Jahre.

Darüber hinaus gibt es Förderungen für Quer- und Wiedereinsteiger und Programme der Bundesländer. Es steht also ein reicher Fundus an Möglichkeiten zur Verfügung, um MFA zu fördern und die Versorgungsqualität langfristig zu sichern.

Ob staatlich oder privat – auf AZAV-Zertifizierung achten!

Förderfähige Fort- und Weiterbildungen gibt es viele, zum Beispiel auch zur Qualitätsmanagementbeauftragten oder zur Abrechnungsmanagerin, die für eine korrekte Ausschöpfung der EBM-Ziffern sorgt. Neben den Fortbildungsangeboten der Ärztekammern, haben beispielsweise auch das PKV Institut, die Studiengemeinschaft Darmstadt (sgd) und das Institut für Lernsysteme (ILS) interessante Angebote.

Achten Sie bei der Anbieterauswahl auf eine AZAV-Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung), da diese die Voraussetzung für eine staatliche Förderung ist.