Bergen Zahnheilkunde-GmbHs berufsrechtliche Schwachstellen?
A&W RedaktionDie Ausübung der Zahnheilkunde kann auch durch Zahnheilkundegesellschaften, etwa Zahnheilkunde-GmbHs, erfolgen. Die Gründer versprechen sich davon Größenvorteile und Verbundeffekte und nicht zuletzt die „gezielte Hereinnahme von Fremdkapital“. Neben diversen, vormals noch nicht voraussehbaren Problemen, zeigen sich nun aber auch die berufsrechtlichen Schwachstellen.