Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxiskauf

Grundsätzliche Fragen vor der Praxisübernahme

Es klingt banal, doch das ist es nicht: Bevor man die Entscheidung für eine eigene Arztpraxis trifft, müssen die eigene Situation und Erwartungen genau analysiert werden. Dazu gehört es auch, sich vor einer Praxisübernahme einige grundsätzliche Fragen zu stellen.

  • Was ist für meine individuelle Situation besser: die Übernahme oder Neugründung einer Praxis? Kommt vielleicht nur eine Privatpraxis infrage (Zulassungsbeschränkungen beachten)? Sicher ist: Der Trend im Markt geht klar in Richtung Praxiskauf statt -gründung.
  • Will ich eine Einzelpraxis oder ist der Einstieg in eine Kooperation (insbesondere Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, medizinisches Versorgungszentrum) sinnvoller für mich?

Standortanalyse vor dem Kauf der Arztpraxis

Sind die Basics geklärt, geht es ans Eingemachte: Die Suche nach der passenden Praxis beginnt. Hier eine Auflistung der Punkte, die Sie bei der Standortanalyse der ausgewählten Arztpraxis prüfen sollten:

  • Größe und Raumaufteilung der Praxis
  •  Parkplätze
  • Verkehrsanbindung
  • Ansiedlung der Praxis (Größe des Gebäudes, Etage, Fahrstuhl etc.)
  • Konkurrenzsituation
  • Apotheken in der Nähe
  • Personal, Umsatz und Gewinn des Vorgängers
  • Privatanteil und Patientenstruktur (Alter etc.)
  • Scheinwert und -zahl
  • Preisvorstellung des bisherigen Praxisinhabers
  • Abgabegrund
  • Leistungsspektrum der bisherigen Praxis (persönliche Eignung und Einhaltung neuer Vorschriften, Verordnungen: Können Sie alle Geräte ebenfalls nutzen?)
  • Standortplanung Makro: Einwohnerzahl, Bevölkerungsstruktur, wirtschaftliche Struktur, Verkehrsanbindung, Ärztedichte, Krankenhausstandorte, Notdienstsituation;
  • Standortplanung Mikro: siehe Übernahme;
  • persönliche Präferenzen und Interessen der Familienangehörigen nicht vergessen
  • Residenzpflicht (persönliche Wohnortsplanung);
  • Präsenzpflicht.

Checkliste Formalien bei der Praxisübergabe

Ist die Entscheidung für eine Arztpraxis gefallen und die Finanzierung der Existenzgründung gesichert, wird es Zeit, sich um die Formalien zu kümmern.

  • Eintrag ins Arztregister;
  • Antragsunterlagen anfordern;
  • Zulassungsausschusssitzungen und Termine für die Einreichung von Antragsunterlagen (einen Monat vor Sitzung!);
  • gegebenenfalls Ärztekammer-Ummeldung;
  • gegebenenfalls Zulassungsbeschränkungen beachten;
  • genehmigungspflichtige Leistungsangebote;
  • Qualitätssicherungsmaßnahmen;
  • Hinweis zur Praxisübernahme in gesperrten Gebieten;
  • Ausschreibung des Vertragsarztsitzes durch die zuständige KV;
  • Auswahlverfahren durch den Zulassungsausschuss.

Planung der Arbeitsweise in der neuen Praxis

  • geplantes Leistungsspektrum in der Praxis;
  • Einzelpraxis oder Kooperation (gegebenenfalls Antrag auf Gründung einer Gemeinschaftspraxis, der Gemeinschaftspraxisvertrag muss dem Zulassungsausschuss vorgelegt werden!);
  • genehmigungspflichtige Leistungsangebote;
  • Schwerpunkt-, Zusatzbezeichnung;
  • Geräteanschaffung (neu oder gebraucht);
  • Raumbedarf.

Finanzierung der Arztpraxis

Um die Finanzierung der Arztpraxis zu sichern, müssen Sie den Investitionsbedarf ermitteln.

  • Finanzbedarf (Geräte, Renovierung, Umbaumaßnahmen, materieller und ideeller Praxiswert);
  • Investitions- und Kostenanalyse;
  • Bankgespräche und Angebotsvergleich;
  • Geschäftsplan, der die mittelfristigen Erfolgsaussichten des Praxismodells analysiert und belegt;
  • öffentliche Fördermittel (Antragsstellung über jede Bank möglich, wichtig: Antragsstellung vor Abschluss von Kauf- oder Mietverträgen!);
  • Honorar- und Abschlagszahlungen der KV;
  • anschließend laufende Überprüfung der Einnahmen-/Ausgabensituation in der laufenden Praxis und Abgleich mit den ursprünglichen Planungsdaten!

Potenzielle Beratungsangebote für Praxiskäufer

  • KV (Zulassungsberatung, Niederlassungsberatung, Investitions- und Kostenanalyse, Liquiditätsanalyse, statistische Informationen zu Umsätzen und Kosten, Standortwahl, gegebenenfalls Kooperationsberatung, EDV-Beratung etc.);
  • Steuerberater;
  • Versicherungen;
  • Banken;
  • Juristen.

Was sonst noch zu bedenken ist

  • Arbeits- und Tarifverträge (bei einer Praxisübernahme muss das schon vorhandene Personal übernommen werden);
  • Mietvertrag (Mietdauer, Konkurrenzschutz-Klausel, Festlegung bezüglich Umbauten, Umbaukosten und Rückführung der Räumlichkeiten
    etc.);
  • Telefonanschluss und Übernahme der bisherigen Telefonnummer;
  • Leasingverträge;
  • gegebenenfalls Anpassung bestehender Versicherungen oder Abschluss neuer Versicherungen (etwa Berufshaftpflicht-, Praxis-,
    Berufsunfähigkeits-, Krankentagegeld, Betriebsunterbrechungsversicherung).

Aufnahme der Praxistätigkeit

  • Anzeigen an das Versorgungswerk;
  • Anzeige der freiberuflichen Tätigkeit an das Finanzamt (am besten durch Ihren Steuerberater);
  • gegebenenfalls Anzeige an das Gewerbeaufsichtsamt (Inbetriebnahme einer Röntgenanlage);
  • Anzeige Praxiseröffnung;
  • Werbung/Marketing so weit berufsrechtlich erlaubt (Internet, Anzeige in der Tagespresse, Aufnahme in amtliche Verzeichnisse wie etwa „Gelbe Seiten“); Vorstellung bei Kollegen.