Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxiskauf

Der Ärztemangel ist ein Dauerbrenner, vor allem im ländlichen Raum werden Hausärzte und Fachärzte händeringend gesucht. Die Kassenärztlichen Vereinigungen versuchen seit Jahren dem Schwund mit Förderprogrammen entgegenzuwirken. So auch in Baden-Württemberg.

Förderprogramm Allgemeinmedizin

Seit 1998 besteht hier unter anderem das Förderprogramm Allgemeinmedizin. Unter anderem wird ein Großteil des Betrags gefördert, den der weiterbildungsbefugte Arzt aus eigenen Ressourcen für das Gehalt seines Arztes in Weiterbildung leistet. Dadurch wird auch im ambulanten Abschnitt ein Gehalt gezahlt, welches mit dem in der stationären Weiterbildungsphase vergleichbar ist. 2015 wurden so 721 “Köpfe” bzw. 374 Stellen gefördert. Damit hat sich die zahl innerhalb von nur fünf Jahren verdoppelt. Zum 1. Juli 2016 wurde die finanzielle Förderung nochmals von 3.500 Euro auf 4.800 Euro pro Monat erhöht.

Doch lohnt sich diese Investition überhaupt? Dieser Frage ist die KVBW in einer Untersuchung nachgegangen. Ausgewertet wurden die Daten des Zeitraums 2008 bis 2011.

Ergebnis: Alle 1.757 Förderanträge von 769 Ärzten in Weiterbildung, die im untersuchten Zeitraum 2008 bis 2011 die Voraussetzungen der Förderrichtlinien erfüllten, wurden bewilligt. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum rund 26 Millionen Euro für die Förderung des hausärztlichen Nachwuchses durch die KVBW und die Krankenkassen in Baden-Württemberg finanziert. Der Trend zur Teilzeit zeigt sich allerdings auch hier: 90 Prozent der Frauen und 10 Prozent der Männer in Weiterbildung absolvierten ihren ambulanten Weiterbildungsabschnitt in Teilzeit.

Wie die Untersuchung ergab, nehmen 88 % der geförderten Ärzte in Baden-Württemberg an der ambulanten ärztlichen Versorgung teil (Stand März 2016). Die Mehrheit von ihnen praktiziert in einem Radius von fünf Kilometern vom Ort der letzten ambulanten Weiterbildungsstätte. Eine Förderung der lokalen Weiterbildungsstätten hat also tatsächlich einen wesentlichen Einfluss auf die zukünftige Tätigkeit.

Förderprogramm “Ziel und Zukunft”

Finanzielle Anreize für Praxisneugründungen und -übernahmen, Filialpraxen oder die Anstellung von Hausärzten bietet seit Juli 2015 außerdem das Förderprogramm “Ziel und Zukunft”. Dafür stehen pro Jahr rund 5,4 Millionen Euro zur Verfügung. Hausärzte und Fachärzte, die in einem der Fördergebiete eine Praxis gründen, eine Praxis übernehmen, eine Zweigpraxis eröffnen oder einen Arzt anstellen wollen, erhalten eine Förderung in Höhe von bis zu 60.000 Euro. Hinzu kommt ein Zuschlag auf die Vergütung.

Bei der KVBW sind bisher (Stand: 15.6.2016) 47 Anträge auf Förderung eingegangen. Davon konnten 22 Anträge entsprechend der Förderrichtlinie genehmigt werden. In elf Fällen handelt es sich um Praxisneugründungen oder Praxisübernahmen. Fünf Mal wurden Fördergelder für die Etablierung von Zweigpraxen genehmigt und in sechs Fällen
wurde die Anstellung eines Arztes im Fördergebiet unterstützt. Fördergebiete sind aktuell noch die Mittelbereiche Eberbach, Horb am Neckar und Öhringen.

Für Interessenten steht die Publikation „Die ambulante medizinische Versorgung 2016” mit der Anlage „Qualitätsbericht”  zum Download als PDF-Datei zur Verfügung.