Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxisverkauf

Für die Nachfolge in der Praxis existieren verschiedene Modelle: zum einen die externe Übernahme, zum anderen die (familien-)interne Lösung. Vielleicht kennen Sie im näheren Umfeld bereits einen Kollegen, der Interesse an einer mittelfristigen Übernahme hätte. Oder aber ein junger Mediziner steigt per Kooperation in Ihre Praxis mit ein. Eine andere Variante ist, den möglichen Nachfolger in der Praxis anzustellen. Gegebenenfalls ist auch eine Übergabe in Teilzeit möglich. Dafür muss die Zulassung entsprechend angepasst werden.

Auch familieninterne Nachfolge hat ihre Tücken

Wenn eine familieninterne Nachfolge möglich ist, sollten Sie in jedem Fall rechtzeitig Vorkehrungen treffen. Denn wenn die Praxis erst im Erbfall auf Ihre Nachkommen übergeht, greifen gesetzliche Regelungen – und diese sind nicht speziell auf Arztpraxen ausgelegt. Allerdings ist nicht vorgegeben, dass Sohn oder Tochter ebenfalls einen medizinischen Beruf gewählt hat – und wenn doch, ob das Kind die betriebswirtschaftlich notwendigen Kenntnisse für das Führen einer Arztpraxis mitbringt. Außerdem sind die Vorgaben des Erbschaftsteuerrechts zu beachten. Wenn Sie einen externen Nachfolger suchen, können Sie beispielsweise in Praxisbörsen, über Landesverbände und die Kassenärztlichen Vereinigungen nach dem richtigen Kandidaten suchen.

Vertragsärztliche Zulassung beachten

Bei beiden Modellen dürfen Sie darüber hinaus die personengebundene vertragsärztliche Zulassung nicht aus den Augen verlieren. Wichtig ist außerdem, ob sich die Praxis in einem offenen oder gesperrten Bereich befindet. Ist das Gebiet offen, also medizinisch unterversorgt, kann die Nachfolge entweder direkt per Übergabe oder aber per Ausschreibung geregelt werden. Ist der Bereich gesperrt und damit überversorgt, muss ein Ausschuss entscheiden, ob aus Versorgungsgründen nachbesetzt werden muss.

Ertragswert der Praxis berechnen

Basis für jede Übernahme ist der Verkaufs- bzw. Ertragswert der Praxis. Er ergibt sich in der Regel aus der Höhe des Umsatzes, daneben spielen die Privatpatientenquote, die technische Ausstattung und der Standort eine Rolle. Darüber hinaus sollten Sie sich Gedanken über das Personal machen: Soll das Team übernommen werden oder bringt der neue Kollege eigene Mitarbeiter mit? Denken Sie auch daran, Verträge anzupassen – etwa für die Miete der Praxis oder für Versicherungen.

Steuerberater für Heilberufler kontaktieren

Bereits mehrere Jahre vor Ihrem geplanten Ruhestand sollten Sie einen konkreten Plan in der Tasche haben und sich fachlich beraten lassen. Einen Steuerberater mit Kenntnissen in der Heilberufsbranche sollten Sie ebenso konsultieren wie einen auf Erb- und Familienrecht spezialisierten Anwalt. In einem Testament sollten Sie klare Bestimmungen treffen und gegebenenfalls auch einen Testamtentsvollstrecker bestellen, der die Übergabe in Ihrem Sinne überwacht.