Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxis

Dass Patienten trotz eines Termins länger warten müssen, ist in vielen Arztpraxen noch immer die Regel. Vor allem, wenn berufstätige Patienten sich für den Termin freinehmen müssen oder nur ein beschränktes Zeitfenster für den Arztbesuch haben, wird das Wartezimmer zum Ort des Disputs. Vereinzelt geht das sogar so weit, dass der verärgerte Patient Schadensersatz für die lange Wartezeit fordert. Doch muss der Arzt wirklich zahlen?

Der Patient muss erlittenen Schaden durch lange Wartezeit beweisen

Eine gesetzliche Verpflichtung dafür gibt es nicht. Es kommt also auf den Einzelfall an und das bedeutet: Der Patient muss das Geld in der Regel erst mal einklagen. Es kommt tatsächlich vor, dass der Arzt als Schadenersatz für zu lange Wartezeiten zu einer Zahlung verurteilt wird. Allerdings sind die Voraussetzungen dafür sehr hoch. Weil sich Behandlungen in der Praxis nun mal nicht auf die Minute genau planen lassen, müssen Patienten Wartezeiten von bis zu einer halben Stunde hinnehmen. Auch einmalige, längere Verzögerungen aufgrund von unerwartet langen Behandlungen oder Notfällen sind zu akzeptieren.

Anders sieht es aus, wenn der Patient häufiger zur Sprechstunde kommt und dann trotz Terminvergabe und normaler Abläufe regelmäßig lange Wartezeiten hinnehmen muss. Kann er in so einem Fall nachweisen, dass ihm ein Schaden entstanden ist, weil er z. B. einen wichtigen geschäftlichen Termin versäumt hat, hat er Chancen auf Schadensersatz.

Ärzte müssen Schaden durch verpasste Termine ebenfalls nachweisen

Ähnliche Regeln gelten übrigens für Ärzte: Sie können dem Patienten einen versäumten Termin nicht einfach in Rechnung stellen. Einen finanziellen Ausgleich gibt es nur, wenn der Arzt einen entstandenen Schaden nachweisen kann. Beispielsweise, dass er einem anderen Patienten absagen musste, weil der Termin vergeben war. (Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag „Termin versäumt! Muss der Patient Schadenersatz zahlen?”)

Das ist der Fall, wenn es sich um eine „Bestellpraxis“ handelt. Hier werden Patienten exklusiv für einen bestimmten Zeitraum einbestellt. Wartende Patienten, die bei einem Ausfall vorgezogen werden könnten, gibt es hier nicht. Doch auch dann ist nicht zwingend ein Schaden entstanden, denn der Arzt könnte die Zeit auch nutzen, um anfallende Büroarbeiten zu erledigen.

Informieren hilft bei der Deeskalation

Die Chancen auf Schadensersatz stehen also für beide Seiten schlecht. Dennoch können solche Probleme den Arzt teuer zu stehen kommen, wenn sich sein „schlechter Service“ herumspricht oder gar auf einer Bewertungsplattform im Internet veröffentlicht wird.

Besser ist es, zeitnah das Gespräch mit dem Patienten zu suchen. Rechtzeitig über mögliche Verzögerungen zu informieren, hilft bei der Deeskalation. Die Praxismitarbeiter sollten entsprechend sensibilisiert werden: Müssen die Patienten trotz Bestelltermins länger als 20 Minuten warten, sollte die Fachangestellte (MFA) über den Grund der Verzögerung unaufgefordert informieren. Hilfreich kann auch ein Aushang sein, der erklärt, warum es trotz guter Organisation immer wieder mal zu Engpässen und zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Die meisten Patienten reagieren erfahrungsgemäß verständnisvoll. Wer wirklich keine Zeit zu warten hat, hat dann außerdem die Chance, sofort nach einem Ersatztermin zu fragen.