Lange Wartezeit beim Arzt: Wann haftet die Praxis?
Marzena SickingLange Wartezeiten gehören zum Praxisalltag – doch wann wird daraus ein Haftungsfall? Der Beitrag erklärt, wann Patienten Schadensersatz verlangen können, welche Nachweise nötig sind und wie Praxen rechtssicher reagieren.
So lange warten Patienten im Durchschnitt im Wartezimmer
Dass Patienten trotz eines Termins länger warten müssen, ist in vielen Arztpraxen noch immer die Regel. Laut einer Studie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung warten Kassenpatienten durchschnittlich 32 Minuten, Privatpatienten etwa 18 Minuten. Vor allem, wenn berufstätige Patienten sich für den Termin freinehmen müssen oder nur ein beschränktes Zeitfenster für den Arztbesuch haben, wird das Wartezimmer zum Ort des Disputs. Vereinzelt geht das sogar so weit, dass der verärgerte Patient Schadensersatz für die lange Wartezeit fordert. Doch muss der Arzt wirklich zahlen?
Was gilt rechtlich bei langen Wartezeiten?
Grundsätzlich müssen Patienten kleinere Verzögerungen hinnehmen. Die rechtliche Grundlage für mögliche Schadensersatzansprüche bilden die §§ 280 und 286 BGB (Verzug bei der Leistungserbringung).
Ein Arzt kann nur haftbar gemacht werden, wenn die Wartezeiten regelmäßig über das zumutbare Maß hinausgehen und dem Patienten ein konkreter Schaden entsteht – etwa ein entgangener Geschäftstermin oder Verdienstausfall.
Einzelfälle entscheiden Gerichte: Das Amtsgericht München (Az. 213 C 5929/14) sah eine Wartezeit von über einer Stunde bei wiederholten Terminen als Pflichtverletzung an.
Welche Wartezeiten gelten als zumutbar?
Nach gängiger Rechtsprechung gelten Wartezeiten von bis zu 30 Minuten als akzeptabel.Längere Wartezeiten sind nur dann gerechtfertigt, wenn sie durch:
medizinische Notfälle,
technische Probleme oder
unvorhersehbare Behandlungsverläufe bedingt sind.
Wann haftet der Arzt für Wartezeiten?
Haftung entsteht nur bei Organisationsverschulden. Das bedeutet:
Die Praxis hat keine ausreichende Terminplanung.
Patienten werden regelmäßig verspätet behandelt.
Es fehlt an Information über Verzögerungen.
Ein einmaliger Notfall oder eine längere Behandlung anderer Patienten gilt nicht als Pflichtverletzung. Entscheidend ist, ob die Praxis organisatorisch alles Zumutbare getan hat, um Wartezeiten zu vermeiden.
Innovative Lösungsansätze für Arztpraxen
Moderne Praxen setzen zunehmend auf digitale Wartezimmermanagement-Systeme, die Patienten per SMS oder App über Verzögerungen informieren. Diese Systeme ermöglichen es Patienten, ihre Zeit effektiver zu nutzen, indem sie beispielsweise später erscheinen oder Erledigungen in der Nähe der Praxis machen können.
Best-Practice-Beispiele für effektives Terminmanagement:
Zeitpuffer zwischen Terminen einplanen (ca. 10-15% der durchschnittlichen Behandlungszeit)
Separate Sprechstunden für Notfälle und Akutpatienten
Spezielle Terminblöcke für komplexe Fälle
„Early-Bird“-Termine am Morgen für berufstätige Patienten mit striktem Zeitplan
Videosprechstunden für Befundbesprechungen und Folgetermine
Hilfreich kann auch ein Aushang sein, der erklärt, warum es trotz guter Organisation immer wieder mal zu Engpässen und zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Welche Nachweise braucht ein Patient für Schadensersatzansprüche?
Es kommt also auf den Einzelfall an und das bedeutet: Der Patient muss das Geld in der Regel erst mal einklagen. Es kommt tatsächlich vor, dass der Arzt als Schadenersatz für zu lange Wartezeiten zu einer Zahlung verurteilt wird. Allerdings sind die Voraussetzungen dafür sehr hoch. Wer Schadensersatz fordert, muss den Schaden belegen. Dazu zählen:
Dokumentation von Ankunfts- und Behandlungszeit
Nachweis finanzieller Einbußen (z. B. Lohnabzug, entgangener Gewinn)
Zeugen oder Terminbestätigungen
Ohne Beweise ist eine Forderung nicht durchsetzbar. Der Anspruch muss in der Regel gerichtlich geltend gemacht werden.
Wie können Patienten Schadensersatz einfordern?
Schaden dokumentieren (Zeit, Belege, Zeugen).
Praxis schriftlich informieren und um Stellungnahme bitten.
Juristische Beratung einholen (z. B. Fachanwalt für Medizinrecht).
Klage einreichen, falls keine Einigung erzielt wird.
Wichtig: Eine bloße Unannehmlichkeit reicht nicht aus – es muss ein finanzieller oder materieller Schaden entstanden sein.
Wann liegt kein Haftungsfall vor?
Kein Anspruch besteht bei:
einmaligen Verzögerungen,
Notfällen oder
unvorhersehbaren Umständen.
Auch wenn Patienten sich ärgern: Wartezeiten sind Teil des medizinischen Alltags. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, Notfälle vorzuziehen und Behandlungen sorgfältig abzuschließen.
Was gilt für Ärzte bei verpassten Terminen?
Ähnliche Regeln gelten übrigens für Ärzte: Sie können dem Patienten einen versäumten Termin nicht einfach in Rechnung stellen. Einen finanziellen Ausgleich gibt es nur, wenn der Arzt einen entstandenen Schaden nachweisen kann. Beispielsweise, dass er einem anderen Patienten absagen musste, weil der Termin vergeben war. In Bestellpraxen, wo Termine exklusiv vergeben werden, ist dieser Nachweis leichter zu führen.
Hier werden Patienten exklusiv für einen bestimmten Zeitraum einbestellt. Wartende Patienten, die bei einem Ausfall vorgezogen werden könnten, gibt es hier nicht. Doch auch dann ist nicht zwingend ein Schaden entstanden, denn der Arzt könnte die Zeit auch nutzen, um anfallende Büroarbeiten zu erledigen. Somit gibt es keine automatische Anspruchsgrundlage. Die bloße Unannehmlichkeit reicht nicht aus, um eine Entschädigung zu verlangen.
Darf der Patient die Praxis nach langer Wartezeit ohne Behandlung verlassen?
Ja, als Patient hat man das Recht, die Praxis nach einer unangemessen langen Wartezeit zu verlassen. Aus rechtlicher Sicht stellt dies keine Verletzung des Behandlungsvertrags dar, wenn die Wartezeit unverhältnismäßig lang ist (in der Regel über 60-90 Minuten ohne Information über die Gründe). Patienten sollten in so einem Fall jedoch das Praxispersonal informieren und einen neuen Termin vereinbaren, um Missverständnisse zu vermeiden.
Hier werden Patienten exklusiv für einen bestimmten Zeitraum einbestellt. Wartende Patienten, die bei einem Ausfall vorgezogen werden könnten, gibt es hier nicht. Doch auch dann ist nicht zwingend ein Schaden entstanden, denn der Arzt könnte die Zeit auch nutzen, um anfallende Büroarbeiten zu erledigen. Somit gibt es keine automatische Anspruchsgrundlage. Die bloße Unannehmlichkeit reicht nicht aus, um eine Entschädigung zu verlangen.
Informieren hilft bei der Deeskalation
Die Chancen auf Schadensersatz stehen also für beide Seiten schlecht. Dennoch können solche Probleme den Arzt teuer zu stehen kommen, wenn sich sein „schlechter Service“ herumspricht oder gar auf einer Bewertungsplattform im Internet veröffentlicht wird.
Besser ist es, zeitnah das Gespräch mit dem Patienten zu suchen. Rechtzeitig über mögliche Verzögerungen zu informieren, hilft bei der Deeskalation. Die Praxismitarbeiter sollten entsprechend sensibilisiert werden: Müssen die Patienten trotz Bestelltermins länger als 20 Minuten warten, sollte die Fachangestellte (MFA) über den Grund der Verzögerung unaufgefordert informieren. Hilfreich kann auch ein Aushang sein, der erklärt, warum es trotz guter Organisation immer wieder mal zu Engpässen und zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Was dürfen Praxen tun, um Haftung zu vermeiden?
Eine gute Organisation schützt vor Konflikten. Empfohlene Maßnahmen:
Zeitpuffer von 10–15 % zwischen Terminen
getrennte Sprechstunden für Notfälle
digitale Terminverwaltung mit SMS-Benachrichtigung
transparente Kommunikation bei Verzögerungen
Aushang mit Erklärung typischer Ursachen
Diese Schritte stärken das Vertrauen der Patienten und minimieren rechtliche Risiken.
Was können Patienten tun, wenn sie nicht länger warten können?
Patienten dürfen die Praxis verlassen, wenn die Wartezeit unangemessen lang ist (über 60–90 Minuten) und keine Information über den Grund erfolgt.Empfehlung: Das Praxispersonal informieren und einen neuen Termin vereinbaren, um Missverständnisse zu vermeiden. Wichtig: Ein Anspruch auf absolute Pünktlichkeit besteht nicht, da dies den Praxisbetrieb unrealistisch machen würde.
Welche Folgen können lange Wartezeiten für Arztpraxen haben?
Obwohl rechtliche Konsequenzen selten sind, können regelmäßig lange Wartezeiten zu negativen Bewertungen auf Internetplattformen führen und den Ruf der Praxis schädigen. Eine transparente Kommunikation mit den Patienten ist daher wichtig.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Medizinrecht.