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Sogar Selbständige – können so bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr bekommen – Eltern mit kindergeldberechtigtem Nachwuchs sogar noch deutlich mehr. Aber auch wenn Vieles besser wird, gilt es bei den kommenden Angeboten trotzdem genau hinzusehen.

Private Altersvorsorge stärken, das war die Grundidee, als die Riester-Rente 2002 startete. „Herausgekommen sind dabei aber viele komplizierte Produkte mit relativ hohen Kosten, die sich oft nur dank der staatlichen Förderung rentieren“, meint nicht nur Jürgen Prestel, Vermögensverwalter bei Hansen & Heinrich am Standort Kempten. Nachdem die Zahl der aktiv besparten Riester-Verträge in den letzten Jahren immer weiter zurück ging, hat sich die Bundesregierung jetzt etwas Neues einfallen lassen: Das Altersvorsorgedepot.

Was kann der Riester-Nachfolger?

„Eine Reform der komplizierte Riester-Rente war schon längst überfällig“, sagt auch Ingo Schweitzer, Vorstand bei der AnCeKa Vermögensbetreuungs AG aus Kaufbeuren, „endlich wird der Garantiezwang aufgelöst und gleichzeitig werden die Kosten gedeckelt.“ Sparer können vorausgesetzt der Bundesrat stimmt dem Ende März im Bundestag beschlossenen Vorschlag noch zu ab 2027 auf die bei Riester verpflichtenden Garantien verzichten und ihr Geld kostengünstig zum Beispiel über ETFs im Aktienmarkt gefördert investieren.

Was vielleicht erstmal gefährlich klingt, ist erfahrungsgemäß auf lange Sicht ein enormer Vorteil: „Gerade bei langem, regelmäßigem Sparen über Jahrzehnte fallen Kurschwankungen an den Börsen kaum mehr ins Gewicht“, weiß Hansen & Heinrich-Finanzexperte Jürgen Prestel, „unter dem Strich ist die Renditechance bei einer Geldanlage ohne Garantie wesentlich höher.“ Oder anders gesagt, viele bisher angebotenen Riester-Produkte waren so sicher, dass kaum mehr Rendite übrig blieb, um die Inflation trotz Förderung auszugleichen. Allerdings wird es auch bei der neuen Lösung weiter möglich sein, dass Anbieter Produkte anbieten, die 80 oder 100 Prozent des eingezahlten Geldes garantieren oder Versicherungsvarianten anbieten.

Verbraucherschützer raten hier besonders, genau auf die Konditionen zu achten. Gerade auf der Kostenseite bietet die Reform grundsätzlich positive Ansätze, denn Standardprodukte sollen maximal ein Prozent effektive Kosten pro Jahr haben. Zudem ist ein staatlich organisiertes Produkt geplant, dass einen möglichst günstigen Einstieg bieten soll. Aber was bringt der Riester-Nachfolger konkret und was passiert mit laufenden Verträgen?

Förderfakten

  • Grundsätzlich soll es für jeden eingezahlten Euro bis zur Grenze von 360 Euro im Jahr 50 Cent Förderung geben. Das entspricht maximal 180 Euro. Allerdings gibt es eine Untergrenze: Es müssen mindestens 120 Euro pro Jahr eingezahlt werden.

  • Es ist auch möglich bis zu 1440 Euro im Jahr darüberhinaus einzuzahlen, dann gibt es für jeden Extra-Euro 25 Cent Förderung, also bis zu 360 Euro. Insgesamt dürfen alles zusammengerechnet bis zu 6840 Euro pro Jahr in einen Vertrag eingezahlt werden. Das bringt zwar nicht mehr Förderung, aber kann steuerlich Sinn machen.

  • Denn während der Ansparphase werden Wertsteigerungen oder Erträge nicht besteuert, was den Zinseszinseffekt verstärken sollte. Die Besteuerung nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz erfolgt dann in der Auszahlphase.

  • Besonders interessant sind solche Produkte für Eltern. Denn bei kindergeldberechtigtem Nachwuchs werden Einzahlungen zusätzlich belohnt:
    Es gibt pro Kind 1 Euro extra für jeden eingezahlten Euro, bis zu einer Obergrenze von 300 Euro im Jahr. Das macht gerade bei Eltern mit noch kleinen Kindern einen enormen Unterschied – in diesem Beispiel sind es über 40.000 Euro (s. Grafik) unter folgenden Annahmen: Ein sparender Jahrgang 2000 mit einem Bruttojahreseinkommen von 35.000 Euro, legt monatlich 150 Euro zurück, um den maximalen Förderbetrag zu bekommen. Kosten 0,5 % pro Jahr. Die durchschnittliche Rendite liegt bei 4 Prozent im Jahr. Es können zwei Kinder mit den Geburtsjahrgängen 2026 und 2024 gemeldet werden, solange sie kindergeldberechtigt sind. Bei der Rechnung ist die Besteuerung von Gewinnen und bei Ein- bzw. Auszahlung miteinbezogen.

  • Auch für junge Sparer unter 25 Jahren gibt es einen Extraanreiz. Sie erhalten einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro, wenn sie einen Altersvorsorgevertrag abschließen.

Neue Möglichkeiten nutzen?

Wer mit seinem bestehenden Riester-Vertrag zufrieden ist, kann auch nach 2027 wie bisher weiter sparen und bekommt Zuschüsse nach dem alten Modell. Grundsätzlich wird es aber möglich sein, die angesparte Summe komplett in ein neues Altersvorsorgedepot oder Standardprodukt einzubringen, ohne die bisher erhaltenen Förderungen zurückzahlen zu müssen. Gut zu wissen: Einen neuen Vertrag werden jetzt zudem die allermeisten Selbständigen abschließen dürfen. Etwas mehr Flexibilität im Vergleich zu Riester gibt es bei der Auszahlung. Nach dem 65igsten Geburtstag und vor dem 70igsten kann gewählt werden, ob eine Auszahlung lebenslang oder bis zum 85igsten laufen soll. Zusätzlich können bis zu 30 Prozent des Vermögens am Beginn der Auszahlphase sofort entnommen werden. Außerdem kann das Ersparte, wenn das der Vertrag mit dem Anbieter erlaubt, zum Beispiel zum Erwerb einer Immobilie oder für eine energetische Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum verwendet werden, ohne die Förderung zurückzahlen zu müssen.

Schwieriger ist das, wenn ein Altersvorsorgedepot vererbt werden soll (s. Kasten). Ganz ohne Tücken ist auch das neue System nicht, deswegen sollte für die Altersvorsorge möglichst auch noch andere, eventuell etwas flexiblere Säulen aufgebaut werden.

Auszahlung und Vererben von Altersvorsorgedepots

Grundsätzlich ist die Auszahlung aus einem Altersvorsorgedepot für die Zeit zwischen 65 und 70 geplant. Sollte vorher bereits eine gesetzliche Verrentung wirksam werden, kann das aber auch schneller gehen. Wie schon bei Riester wird es möglich sein, hier bis zu 30 Prozent auf einmal zu entnehmen. Für das Übrige wird es zwei Grundmodelle der Auszahlung geben:

  • Einmal lebenslang

  • und einmal komplett bis zum 85. Geburtstag.

Da sich Anbieter gegen Langlebigkeitsrisiken absichern wollen, wird die monatlich zur Verfügung stehende Summe bei der lebenslangen Option erheblich geringer sein. Wenn der Berechtigte verstirbt, verfällt eventuell noch vorhandenes Vermögen, das sollte zudem bedacht werden. Bei der zeitlich begrenzten Variante können Restwerte auf einen Altersvorsorgevertrag eines Ehepartners übertragen werden, ohne Förderungen zurückzahlen zu müssen. Andere Erben müssten zwar die staatliche Förderung zurückzahlen, würden aber so zumindest noch teilweise begünstigt.

Die Vermögensexperten bewerten die Reform aber insgesamt positiv. „Eine Idee in die richtige Richtung“, sagt AnCeKa-Vorstand Ingo Schweitzer. Er gibt aber zu bedenken, dass es weiter ein Grundproblem geben wird: „Wer Garantien habe möchte, hat weniger Rendite.“ Auch sein Kollege Jürgen Prestel von Hansen & Heinrich stimmt da zu: „Das Altersvorsorgedepot ist zwar nicht perfekt, aber im Gegensatz zum Riester-System ist es ein Fortschritt.“ Es bleibe jedoch jetzt abzuwarten, was die Anbieter hier konkret daraus machen. Sparer sollten sich immer die Konditionen einzelner Produkte genau ansehen. Die Kosten werden weiter ein entscheidender Faktor sein, wie gut sich das geförderte Sparen auf lange Sicht rentieren wird (s. Musterrechnung).

Musterrechnung: Kritische Kosten

Monatlich in einen frei gewählten ETF-Sparplan einzahlen und für jeden einbezahlten Euro nochmal 25 bis 50 Prozent Förderung bekommen, so etwas muss sich doch lohnen? Zusätzlich gibt es Steuervorteile, dann muss es sich doch rechnen?

Anleger sollten trotzdem einen Faktor im Auge behalten: Die Kosten. Denn die sind für Standardprodukte zwar gedeckelt, aber nur auf 1 Prozent effektiv. Was niedrig klingt ist im Vergleich zu einem normalen ETF-Sparplan mit durchschnittlich rund 0,2 Prozent Kosten wesentlich mehr und drückt langfristig die Rendite. Statt auf teure geförderte Produkte zu setzen, kann es sogar günstiger sein, einen normalen ETF-Sparplan zu besparen, zeigt die folgende Beispielrechnung:

Netto-Vermögensauszahlung nach 40 Jahren

AV-Produkt
0,5 % Kosten

AV-Produkt
1,0 % Kosten

ETF-Sparplan ungefördert
0,2 % Kosten

bei 2 % Jahresrendite

103.000 €

93.062 €

97.961 €

bei 4 % Jahresrendite

159.103 €

142.125 €

144.223 €

bei 6 % Jahresrendite

256.045 €

226.558 €

224.720 €

*Annahmen: Ein kinderloser sparender Jahrgang 2000 mit einem Bruttojahreseinkommen von 35.000 Euro, legt monatlich 150 Euro zurück, um den maximalen Förderbetrag zu bekommen. Bei der Rechnung ist die Besteuerung bei Gewinnen und Ein- bzw. Auszahlung miteinbezogen.

Quelle:

Finanztip Altersvorsorgedepot-Rechner

Quelle:

V-Bank

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