Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxiswissen für MFA - MediTeam

Es mag nicht jedem gefallen. Aber Arbeitskleidung muss in erster Linie zweckmäßig sein und, im Fall von MFA, den besonderen hygienischen Anforderungen einer Arztpraxis genügen. In diversen Praxen legt der Chef zudem Wert auf ein einheitliches Erscheinungsbild seiner Mitarbeiter. Viele Arbeitgeber versuchen zudem, über die Dienstkleidung ihre Corporate Identity zu vermitteln.

Insofern sind zumindest die Zeiten vorbei, in denen MFA ihre Arbeitszeit fast ausschließlich in weißen (oder nach diversen Wäschen leicht angegrauten) Kitteln verbrachten. Viele Praxen setzen inzwischen auf farbige Akzente – vom leuchtend blauen Poloshirt bis hin zum zartrosa Kasack ist alles denkbar. Doch haben MFA auch die Möglichkeit, eigene modische Akzente zu setzen?

In der Praxis gibt es gute Gründe für eine strikte Kleiderordnung

Wenn es klare Vorgaben des Arbeitgebers gibt, haben MFA meist keine andere Wahl, als sich dem Modediktat ihres Arbeitgebers zu beugen. Das gilt auch dann, wenn dessen Auswahl dem eigenen Körpertyp wenig schmeichelt oder die Farbe der Wahl den Teint aschfahl erscheinen lässt.

Der Grund: Das Weisungsrecht gegenüber der Belegschaft umfasst auch das Recht, den Dresscode in der Praxis vorzugeben.

Grenzenlos ist die Freiheit des Arbeitgebers allerdings nicht. „Da Vorschriften zur Arbeitskleidung in das Persönlichkeitsrecht der Belegschaft eingreifen, dürfen sie nicht willkürliche erfolgen“, erläutert Randhir K. Dindoyal, Rechtsanwalt in München. „Der Arbeitgeber muss also stets sachliche Gründe für die Vorgaben haben, etwa den Arbeitsschutz, spezielle Hygieneanforderungen oder die Unternehmensidentität.“ Gerade im Medizinbereich sind die Spielräume des Chefs aber groß.

So ist es zum Beispiel elementar, dass Kleidung, die im Praxisalltag getragen wird, bei mindestens 60 Grad waschbar ist. Damit ist die Material-Auswahl im Wesentlichen auf Baumwolle oder Mischgewebe verengt.

So weit darf der Chef in die Kleiderordnung eingreifen

Gibt es weitere Vorgaben, etwa die Regel, dass alle Teammitglieder Poloshirts mit dem Praxislogo tragen müssen, sind diese Anordnungen ebenfalls zu befolgen. Das mag nicht jedermanns Geschmack treffen. Dafür aber muss der Chef die Klamotte in solchen Konstellationen auch bezahlen.

Doch nicht nur die Kleidung an sich unterliegt dem Weisungsrecht des Chefs. Auch gewisse kosmetische Vorgaben müssen sich MFA gefallen lassen. So können zum Beispiel Nagelmodellagen aus Gel oder Acryl in der Praxis zum Streitpunkt werden, da sie ein Tummelplatz für Bakterien sind. Wenn der Chef es wünscht, müssen MFA ihre Maniküre daher wieder auf „Natur pur“ umstellen.

Keine Kompromisse: Strikte Regeln für Schutzkleidung

Noch striktere Regeln als für die Berufs- bzw. Dienstkleidung gelten für die sogenannte Schutzkleidung. Dazu gehören in der Arztpraxis zum Beispiel Handschuhe und Masken, je nach Fachrichtung aber auch Schutzbrillen, Hauben bzw. Haarnetze sowie Kittel oder Schürzen.

Wer sie tragen muss (und wann) bestimmt nicht der Chef, sondern das Gesetz. Entsprechend ist es die Aufgabe des Arbeitgebers, ausreichend Schutzausrüstung in den passenden Größen für alle MFA vorzuhalten.

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