Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxiswissen für MFA - MediTeam

Ob Blutabnahme, Abrechnung oder Patientengespräch: Der Beruf der MFA ist so vielseitig wie anspruchsvoll. Medizinischen Kenntnisse, ein profundes Wissen im Bereich von Abrechnung und Verwaltung sowie ein gewisses psychologisches Geschick im Umgang mit schwierigen Patienten wird heute ebenso verlangt, wie der sichere Umgang mit EDV und TMI. Gleiches gilt für das Wissen um die komplexen sozialrechtlichen Vorgaben im Gesundheitsbereich.

Um diesen Anforderungen zu genügen, sind regelmäßige Fortbildungen für MFA unerlässlich. Das wirft aber nicht nur organisatorische, sondern auch finanzielle Fragen auf.

Wir haben die Antworten.

Wer entscheidet, welche Fortbildung eine MFA absolviert?

Idealerweise sollten Praxischefs gemeinsam mit ihren Mitarbeitern überlegen, welche Kurse relevant und interessant sind. Ihr Weisungsrecht ermöglicht es Arbeitgebern aber grundsätzlich, eine MFA – zumindest während der Arbeitszeit – auf eine Fortbildung zu schicken, die nicht deren Lieblingsthemen behandelt.

Wer muss eine Fortbildung bezahlen?

Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, auf wessen Initiative die MFA den Kurs besucht. Wenn der Arbeitgeber sie zur Fortbildung schickt, zahlt auch der Arbeitgeber. Ist es hingegen der Wunsch der Arbeitnehmerin, sich weiter zu qualifizieren, muss sie grundsätzlich auch selbst für die Kosten aufkommen. Es lohnt sich aber auch in diesen Fällen, das Gespräch mit dem Chef zu suchen. Oft ist zumindest ein Zuschuss drin.

Häufig übernehmen Arbeitgeber die Kosten für eine Weiterbildung ihrer Beschäftigten sogar ganz. Denn sie haben ein eigenes Interesse daran, dass sich die Mitarbeiter weiterqualifizieren – deren Kompetenzen kommen am Ende schließlich auch der Praxis zugute. Wenn sich der Chef an den Kosten der Weiterbildung beteiligt oder diese sogar ganz bezahlt, ist es allerdings ratsam, die genauen Bedingungen in einem gesonderten Vertrag (oder direkt im Arbeitsvertrag) festzulegen. So lassen sich Streitigkeiten über etwaige Rückzahlungspflichten am ehesten vermeiden (siehe nächste Frage).

Darf der Chef das Geld für eine Fortbildung zurückverlangen, wenn die MFA kurz darauf kündigt?

Das ist durchaus denkbar, etwa, wenn der Arbeitsvertrag oder eine gesonderte Vereinbarung in solchen Fällen eine (teilweise) Erstattung der Aufwendungen vorsieht. Solche Formulierungen müssen allerdings eine Vielzahl juristischer Kriterien erfüllen, um wirksam zu sein. Und das ist in der Praxis längst nicht immer der Fall.

So hat die Rechtsprechung bereits entschieden, dass die Dauer der Bindung an die Praxis und die Dauer der Fortbildung der MFA in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen. Bei einer Fortbildungsdauer von einem Monat gilt eine sechsmonatige Bindung als vertretbar, bei einer Weiterbildung über zwei Jahre darf der Arbeitgeber bis zu fünf Jahre Treue verlangen.

Doch nicht nur die zeitliche Komponente ist wichtig. MFA müssen von Anfang an wissen, welche Kosten bei einer vorzeitigen Kündigung auf die zukommen können (BAG, Az. 3 AZR 698/10). Wichtig für die Wirksamkeit einer Rückzahlungsklausel ist zudem eine Regelung, nach der sich die zu erstattenden Summen im Laufe der Zeit immer weiter reduzieren.

Erfüllt die Klausel nur eine dieser Kriterien nicht, ist sie unwirksam und eine Rückzahlungspflicht ist ausgeschlossen.

Stichwörter