Recht
Weiterbildungsbefugnis: Auf die persönliche Eignung kommt es an
Wer einen Weiterbildungsassistenten beschäftigen möchte, benötigt eine Erlaubnis der Ärztekammer. Meist wird diese problemlos erteilt und auch verlängert. Doch manchmal verspielen Ärztinnen und Ärzte durch ihr Verhalten die „persönliche Eignung“ zur Weiterbildung. Was Sie besser nicht tun sollten.
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