Krankengeldanspruch besteht auch ohne förmliche AU-Bescheinigung
A&W RedaktionStellt ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit eines Patienten fest, dann reicht das aus, um einen Krankengeldanspruch zu begründen. Das Geld muss auch dann fließen, wenn die förmliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit fehlt.