Wenn der Impfpass zur Einstellungsvoraussetzung in der Arztpraxis wird
A&W RedaktionAlle reden von SARS-CoV-2 und der Hoffnung auf einen Impfstoff – aus gutem Grund. Dennoch sollten Praxischefs und Kliniken sich dieser Tage auch mit einem anderen, lange bekannten Erreger beschäftigen: dem Masern-Virus. Der Grund: Nach dem neuen Masernschutzgesetz müssen Mitarbeiter inzwischen ihren Masern-Impfschutz nachweisen. Fehlt der Nachweis der Impfung, drohen erhebliche Konsequenzen.