Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Recht

Für Hausärztinnen und -ärzte ist die Zeit immer knapp. Verständlich, dass der eine oder die andere die Zeit im Auto auf dem Weg zum Hausbesuch sinnvoll nutzen möchte. Dass der Gebrauch von Mobiltelefonen am Steuer verboten ist, ist inzwischen allgemein bekannt. Ob man aber während der Fahrt noch schnell einen Arztbrief diktieren darf, auf der Smartwatch eine Nachricht lesen oder die Pulsfrequenz checken sollte, wissen die wenigsten. Wir sagen Ihnen, von welchen Geräten Sie im Pkw lieber die Hände lassen und was noch erlaubt ist.

Sind Mobiltelefone am Steuer erlaubt?

Autofahren mit Smartphone am Ohr ist verboten. Doch auch das Lesen und Schreiben von Textnachrichten ist nicht erlaubt, ebenso wie das Annehmen und Ablehnen von Anrufen, wenn das Telefon dazu in die Hand genommen werden muss. Nicht einmal die Uhrzeit darf ein Autofahrer auf diese Art und Weise ablesen. Das Mobiltelefon darf im Auto nur benutzt werden, wenn es sich in einer Halterung befindet. Doch auch dann darf man sich nicht zu sehr ablenken lassen. Erlaubt ist ein kurzer Blick, soweit es die Verkehrsverhältnisse zulassen. SMS lesen oder schreiben geht also auch mit Halterung nicht. Mit dem Handy darf man nur dann herumhantieren, wenn das Fahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Der Modus „Aus“ bei der Start-Stopp-Automatik an einer roten Ampel ist dafür nicht ausreichend.

Darf ich einen Arztbrief diktieren?

Nein, auch wenn das manchen Verkehrsteilnehmern nicht auf den ersten Blick plausibel erscheint. Zwar darf man während der Fahrt mit einem Beifahrer sprechen. Einige Fahrer dürften daher annehmen, dass das Vor-sich-hin-Brabbeln in ein Diktiergerät nichts anderes ist. Doch das Verbot des § 23 Absatz 1a Straßenverkehrsordnung gilt seit 2017 für alle elektronischen Geräte, die der Information, Kommunikation und Organisation dienen und damit auch für die Verwendung von Diktiergeräten.

Ist ein Blick auf meine Smartwatch verboten?

Ein Blick allein ist erlaubt, etwa um die Uhrzeit abzulesen. Das Herumspielen damit kann aber problematisch werden. Eine Smartwatch fällt ebenfalls unter den Begriff „technische Geräte“, ebenso wie Handys, MP3-Player, Tablets oder elektronische Terminplaner. Diese müssen in einer festen Halterung stecken (was hier natürlich wegfällt) und dürfen nur mit Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion genutzt werden. Eine Whatsapp-Nachricht auf der Smartwatch darf man daher während des Autofahrens nicht lesen.

Ist wenigstens ein Taschenrechner erlaubt?

Diese Frage hat es sogar vor den Bundesgerichtshof (BGH) geschafft, als ein Makler im Auto schnell seine Provision ausrechnen wollte und geblitzt wurde. Das Gericht entschied, dass der Begriff des elektronischen Geräts weit auszulegen sei und sogar Taschenrechner umfasse. Es ginge bei der Norm um die Verkehrssicherheit. Die visuelle Wahrnehmung der Verkehrsteilnehmer dürfe nicht eingeschränkt sein.

Welche Strafe droht?

Es droht ein Bußgeld von 100 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister. Kommt es zu einer Gefährdung, sind es 150 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg, bei einer Sachbeschädigung sogar 200 Euro.

Sind Radarwarner erlaubt?

Auch wenn es verlockend erscheint: Radarwarner und Blitzerapps sind in Deutschland verboten. Sie dürfen nicht verwendet, ja noch nicht einmal betriebsbereit mitgeführt werden. Laut Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Fahrzeugführer keine technischen Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, die dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Wer dagegen verstößt, begeht laut ADAC eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße von 75 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich zieht. Das gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe selbst dann, wenn der Beifahrer die App benutzt und der Fahrer die Informationen nutzt.