Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Erbrecht

Nachlass bedeutet nicht nur materielle Dinge, wie die Praxis oder das Auto. Digitale Nachlasswerte wie E-Mail-Accounts, Homepages, der Zugriff auf den Praxis-Server, die Daten in der Cloud sowie Inhalte sozialer Netzwerke, zählen ebenfalls dazu. Dennoch werden diese häufig übersehen. Warum auch Sie als Praxisinhaber noch zu Lebzeiten Vorsorge für Ihren Nachlass treffen sollten.

Digitales unverzichtbar für das Weiterbestehen der Praxis

Im Ernstfall sind ohne die jeweiligen Zugangsrechte auch Arztpraxen von vielen Informationen abgeschnitten, können beispielweseise die Terminvergabe oder Anfragen von Patienten nicht mehr steuern. Damit der Fortbestand Ihrer Praxis aber jederzeit gesichert ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten wie Sie Ihr digitales Erbe sichern.

  • Sie können Ihr digitales Erbe in das Unternehmertestament oder den Erbvertrag mit aufnehmen.
  • oder Familienangehörigen bzw. Nachlassverwaltern oder Mitarbeitern eine Vollmacht dafür ausstellen.
  • Ebenfalls sinnvoll ist eine Kombination aus beiden Möglichkeiten.

Darin können Sie dann für bestimmte Daten eine alleinige Nutzung für betriebliche Zwecke oder eine unverzügliche Löschung festlegen. Um ganz sicher zu sein, dass alles nach Ihrem letzen Willen abläuft, können Sie eine Testamentsvollstreckung beantragen.

Erben treten automatisch ein

Vorsicht: Seit dem höchstrichterlichen Urteil vom 12.07.2018 (Az. III ZR 183/17) treten die Erben jetzt automatisch in die Verträge der Internetanbieter ein. Somit übernehmen sie alle Rechte und Pflichten. Die Richter sehen keinen Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln als vererbte Tagebücher oder Briefe. Das bedeutet, dass Ihre Erben grundsätzlich über das Zugangsrecht auch zu allen digitalen Daten verfügen. Falls die Passwörter nicht bekannt sind, können sie diese zurücksetzen lassen. Das gilt natürlich auch für berufliche Accounts. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihren Erben auftragen, wie sie mit dem digitalen Nachlass weiter verfahren sollen.

Schwierigkeiten trotz geklärter Nachlassregelung

Es kann trotz abgeklärter Nachlassregelung zu Schwierigkeiten kommen. Die Problematik liegt darin, dass viele Internetanbieter zunächst prüfen, ob der Anspruch auf Datenzugang nicht mit dem Datenschutz, Telekommunikationsrecht oder Persönlichkeitsrecht kollidiert. Manche Anbieter verweigern den Erben sogar jeglichen Datenzugang unter Hinweis auf ihre AGB, wiederum andere löschen bei Tod eines Kunden sogar alle Daten wie beispielsweise Yahoo.