Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Erbrecht

Vater, Mutter, Kind: Die Standard-Familie aus dem Bilderbuch ist heute nur noch ein Modell von vielen. Nichteheliche Partnerschaften oder Patchworkfamilien sind längst Normalität geworden.

Leider spiegelt sich die neue Vielfalt längst nicht immer in den Vorsorgeplänen der Betroffenen wider. Das ist fatal. Denn gerade für Selbstständige ist eine maßgeschneiderte Vermögensnachfolge von größter Bedeutung – zumal in Fällen, in denen zwei Familien zu einer Patchworkfamilie verschmelzen.

Aufs Gesetz verlassen sollte sich in solchen Konstellationen niemand, denn trotz aller Modernisierungsbemühungen ist das Bürgerliche Gesetzbuch zumindest in erbrechtlichen Fragen noch überwiegend auf das traditionelle Familienbild zugeschnitten. Es begünstigt daher allein den überlebenden Ehegatten und die leiblichen Kinder des Verstorbenen. Unverheiratete Partner oder Stiefkinder hingegen bekommen nichts. Ihnen steht noch nicht einmal ein Pflichtteil zu.

Die Probleme spitzen sich noch zu, wenn auch der zweite Partner stirbt. Nach dessen Tod nämlich kommen allein dessen leibliche Nachkommen zum Zug. Der verbleibende Nachlass wird also nur unter ihnen aufgeteilt, während die Stiefgeschwister das Nachsehen haben. Juristen mahnen daher dringend dazu, in solchen Konstellationen individuelle Regeln zur Vermögensplanung zu treffen. Ohne Testament oder Erbvertrag hingegen entscheidet vielfach der Zufall, welcher Familienstrang im Todesfall begünstigt wird und das gesamte Vermögen des Arztes übernimmt.

Offen kommunizieren, auch wenn es schwerfällt

Zugegeben: Ein Patchwork-Testament ist keine einfache Aufgabe, vor allem, wenn es sowohl gemeinsame als auch Kinder aus vorangegangenen Beziehungen gibt. In diesem Fall nämlich müssen Patchwork-Eltern differenzieren: Wollen sie neben ihrem Partner vor allem die jeweils leiblichen Kinder absichern? Oder sollen für alle Sprösslinge gleiche Regeln gelten?

Lösungen von der Stange verbieten sich hier, in der Regel werden Paare hier nicht um eine juristische Beratung herumkommen. Ideal ist es, wenn sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen und zusammen eine interessengerechte Nachfolgelösung erarbeiten. Nur weil jemand nicht zum Erben benannt wird, heißt das ja nicht, dass er leer ausgehen muss. Oft ist es sogar angenehmer, nur einzelne Gegenstände oder Immobilien als Vermächtnis zu erhalten, weil damit, anders als beim Erben, kaum Pflichten verbunden sind. Das allerdings sollten Patchworkeltern schon zu Lebzeiten klar kommunizieren, um Eifersüchteleien und daraus resultierende Konflikte zu vermeiden.