Grober Behandlungsfehler: 500.000 Euro Schmerzensgeld für 14-jähriges Mädchen
Judith MeisterAuch wenn der Fall an Tragik kaum zu überbieten ist: Im Fall einer jungen Patientin, die nach einem Behandlungsfehler ab C4 querschnittsgelähmt ist, hält das OLG München an der Schallgrenze für Schmerzensgeld für Ärzte fest.