Kassen dürfen Ansprüche der Kliniken nicht mit eigenen Forderungen aufrechnen
Judith MeisterVerträge sind einzuhalten – auch von den Krankenkassen. Das urteilte jetzt das Bundessozialgericht und fällte damit eine für Krankenhäuser begrüßenswerte Entscheidung zum Aufrechnungsverbot.