Kein Recht auf Zugang zu Medikamenten für Selbsttötung
Marzena SickingSchwer kranke Menschen haben keinen Anspruch auf den Erwerb von Betäubungsmitteln zum Zwecke eines geplanten Suizids. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat 3 entsprechende Klagen abgewiesen.