Schwerbehinderte Mitarbeitende: Trennung in der Probezeit doch nicht so leicht?
Ina ReinschBesonderen Kündigungsschutz genießen schwerbehinderte Mitarbeitende erst nach sechsmonatiger Beschäftigung. In der Probezeit ist eine Trennung also problemlos möglich. Ein Urteil des EuGH könnte nun aber zu einem „Kündigungsschutz light“ in der Probezeit führen. Was Klinikchefs und Praxisinhaber darüber wissen müssen.