Abgabe von Präparaten an Bluter: Finanzamt stuft Gemeinschaftspraxis als gewerblich ein
A&W RedaktionDie Abgabe von Präparaten an Bluter zur Heimselbstbehandlung kann steuerrechtliche Folgen haben: Eine Gemeinschaftspraxis wurde vom Finanzamt aufgrund dieses Vorgangs komplett als Gewerbebetrieb eingestuft.