Eltern können Kosten für die Kinderbetreuung als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Kosten für ein Ski- oder Ferienlager zählen aber nicht dazu, wie der Bund der Steurzahler erklärt.
Die meisten Eltern kennen das Problem: Sie müssen arbeiten, doch die Kinder haben frei und wollen betreut werden. Feriencamps sind dafür eine gute Möglichkeit. Aber auch wenn sie für viele Eltern ein “Muss” sind, gelten sie nicht als normale Kinderbetreuung. Die Ausgaben für ein Ferienlager gehören nach Ansicht der Finanzverwaltung viemehr zur Freizeitgestaltung. Das bedeutet: Eltern können die Ausgaben nicht steuerlich geltend machen.
Laut Bund der Steuerzahler gilt grundsätzlich aber schon: Kosten für die Kinderbetreuung können Eltern als Sonderausgaben absetzen. Dabei erkennt das Finanzamt zwei Drittel der Ausgaben und maximal 4.000 Euro im Jahr an. Voraussetzung ist, dass das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Kann sich das Kind aufgrund einer Behinderung nicht selbst versorgen, wird die Altersgrenze angehoben.
Kosten für Kita, Kindergarten, Hort oder auch ein Internat wirken sich also steuermindernd aus. Das gilt auch dann, wenn ein oder beide Elternteile zu Hause sind. Ob die Betreuung also wirklich notwendig ist, spielt in diesen Fällen keine Rolle. Wichtig ist, dass Rechnungen und Überweisungsbelege beziehungsweise entsprechende Kontoauszüge aufbewahrt werden. Die Unterlagen müssen aber nur auf Nachfrage vorgelegt werden.
Auch wenn sie vielleich wirklich notwendig sind, werden Kosten für Ski- oder Ferienlager auch Aufwendungen für Unterricht, Nachhilfestunden, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie sportliche und andere Freizeitbetätigungen vom Finanzamt nicht anerkannt.
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