Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Steuerrecht

Kosten für die Kinderbetreuung absetzen

Kosten für Kita, Kindergarten, Hort oder auch ein Internat wirken sich also steuermindernd aus. Das gilt auch dann, wenn ein oder beide Elternteile zu Hause sind. Ob die Betreuung also wirklich notwendig ist, spielt in diesen Fällen keine Rolle. Wichtig ist, dass Rechnungen und Überweisungsbelege beziehungsweise entsprechende Kontoauszüge aufbewahrt werden. Die Unterlagen müssen aber nur auf Nachfrage vorgelegt werden.

Auch wenn sie vielleicht wirklich notwendig sind, werden Kosten für Ski- oder Ferienlager, auch Aufwendungen für Unterricht, Nachhilfestunden, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie sportliche und andere Freizeitbetätigungen vom Finanzamt nicht anerkannt.