Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxiskauf

Die Kosten für eine Praxisgründung von Hausärzten

Laut einer Existenzgründungsanalyse der apoBank und des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI), müssen Hausärzte für die Gründung einer Einzelpraxis durchschnittlich 104.000 Euro einkalkulieren. Eine Praxisübernahme schlägt beim Arzt mit durchschnittlich 134.000 Euro zu Buche.

Die günstigste Form bei Kooperationen war 2016 der Kauf und die Überführung einer Einzelpraxis in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) mit 105.000 Euro. Am teuersten war die Übernahme einer BAG zusammen mit anderen Partnern, die mit durchschnittlich 129.000 Euro zu Buche schlug, jedoch ähnlich wie die Neugründung nur selten zustande kommt.

So tief müssen Zahnärzte in die Tasche greifen

Die mit Abstand höchsten Beträge zahlten Zahnärzte 2016 für die Neugründung einer Einzelpraxis. Hier stiegen die Praxisinvestitionen seit 2014 um 31 Prozent auf nunmehr 470.000 Euro.

Nach wie vor ist eine Übernahme als Einzelpraxis auch für Zahnärzte die häufigste Art, sich niederzulassen. 2016 machten sich 59 Prozent der zahnärztlichen Existenzgründer auf diese Weise selbstständig. Zwar sind die Preise für die Übernahme einer Praxis nicht so hoch wie bei der Neugründung, doch im Schnitt um sieben Prozent gestiegen: seit 2014 von 265.000 Euro auf 284.000 Euro im Jahre 2016.

Zusätzliche Kosten für die eigene Praxis

Der Kaufpreis umfasst den ideellen Wert, der u.a. vom Patientenstamm, dem Image und der Lage der Praxis abhängt. Plus den materiellen Wert aus Einrichtungsgegenständen und medizinischen Geräten in der Arztpraxis. Dazu kommen bei einer Praxisübernahme noch Kosten für Modernisierung, Einrichtung oder medizinisch-technische Ausstattung dazu.

Die verschiedenen Finanzierungskonzepte der Banken

Ärzten und Zahnärzten, die eine Niederlassung gründen wollen, stehen verschiedene Finanzierungskonzepte offen.

Investitionskredite: Für Ärzte, die gründen oder übernehmen wollen, eignen sich unter anderem Zinszahlungsdarlehen (endfällige Darlehen). Der Kredit wird zum Laufzeitende komplett zurückgezahlt. Die Belastung während der Laufzeit beschränkt sich auf die Sollzinsen. Als Tilgungsersatz werden Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen, privaten Rentenversicherungen, Bausparverträgen oder Investmentfonds abgetreten. Diese werden separat bespart und am Ende der Laufzeit zur Rückführung des Darlehens verwendet.

Für den Darlehensnehmer ergeben sich hieraus folgende Vorteile:

  • Bei Praxisdarlehen oder Darlehen für vermietete Immobilien sind die Schuldzinsen steuerlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig. Weil diese aufgrund der unveränderten Darlehensvaluta im Vergleich zu anderen Finanzierungsformen höher sind, entstehen Steuervorteile.
  • Werden die ersparten Tilgungen in eine Anlage (etwa: Investmentfonds) investiert, deren erwartete Rendite über dem Zinssatz des Darlehens liegt, kann dies ebenfalls vorteilhaft sein. Hieraus können sich Vorteile für den Darlehensnehmer ergeben.
  • Die Konstruktion des Zinszahlungsdarlehens bewirkt, dass die Summe der Zahlungen in das Tilgungsinstrument niedriger sein kann als die zu tilgende Kreditsumme. Dies resultiert aus den über die gesamte Laufzeit erzielten möglichen Wertsteigerungen des Fondsvermögens.

Weitere Finanzierungsarten bei Praxisgründung

Tilgungs- und Annuitätendarlehen: Bei Tilgungsdarlehen bleibt die Tilgung über die gesamte Darlehenszeit konstant – mit der Folge, dass der finanzielle Freiraum im Laufe der Zeit steigt, da der auf die Restlaufzeit berechnete Sollzinsenanteil im Zeitverlauf sinkt. Annuitätendarlehen eignen sich bei Finanzierungen, bei denen man eine konstante Ratenzahlung erreichen will. Dies ist in der Regel im privaten Bereich, wie beispielsweise bei der Baufinanzierung, der Fall. Neben der Kreditvergabe durch die Hausbank ist es empfehlenswert, auch von öffentlichen Förderprogrammkrediten – wie sie zum Beispiel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten werden – Gebrauch zu machen.

Betriebsmittelkredit: Der Betriebsmittelkredit ist ein Kontokorrentkredit, der unter anderem zur Vorfinanzierung der Kosten in der Anlaufphase nach der Praxisübernahme dient. In seiner Eigenart als Kontokorrentkredit muss nur der tatsächlich in Anspruch genommene Beitrag – also die Ausnutzung des Kreditlimits – verzinst werden. Zwar liegen die Sollzinsen häufig höher als die eines Investitionskredits; jedoch ist der Betriebsmittelkredit aufgrund seiner hohen Flexibilität oft wirtschaftlicher und sollte deshalb ergänzend zu einem Investitionskredit eingeplant werden.

Förderprogramme abgreifen

Um im Wettbewerb zu bestehen, müssen gerade ältere Praxen investieren. Denn mit den Jahren verschleißen und überaltern medizintechnische Geräte. Derartige Investitionen sind wichtig, um innovative Behandlungen bieten zu können und um den Praxiswert zu sichern. Sofern eine Kalkulation ergibt, dass sich die (Neu-)Anschaffung solcher Geräte rechnet, kann man dafür auch öffentliche Förderprogrammkredite – wie etwa den KfW-Unternehmerkredit – nutzen.

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Öffentliche Fördermittel für niedergelassene Ärzte – ein Überblick